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Teilzeit-Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

Hanna Bose - Examinierte Lehrkraft und zertifizierte Fachkraft für babyfreundliche Beikost von Hanna Bose - Examinierte Lehrkraft und zertifizierte Fachkraft für babyfreundliche Beikost
24. April 2020 - Aktualisiert am 26. April 2020
in Schwangerschaft
Lesedauer: 5 mins read
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©bigstockphoto.com - polack

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Für generelle Beschäftigungsverbote, die im Mutterschutzgesetz geregelt sind, brauchst Du keinen Arzt aufzusuchen. Sobald Du Deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft angezeigt hast, muss er sich an diese Richtlinien halten. Anders sieht es aus, wenn Du laut Gesetz Deine Arbeit zwar auch schwanger ausführen darfst, dabei aber Dich oder Dein ungeborenes Baby in Gefahr bringst. Dann spricht man von einem ärztlichen Beschäftigungsverbot. Ein Sonderfall davon ist das Teilzeit-Beschäftigungsverbot, mit dem Dein Arzt Dir bescheinigt, dass Du keine Vollzeitarbeit mehr leisten kannst, sondern nur noch in Teilzeit beschäftigt werden darfst.

Themen des Beitrags

  • Vorraussetzungen für Teilzeit-Beschäftigungsverbot
  • Wer stellt ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot aus?
  • Ab wann gibt es ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot?
  • Bis wann gilt das Beschäftigungsverbot?
  • Wie viele Stunden muss ich arbeiten?
  • Gehalt im Teilzeit-Beschäftigungsverbot: Wer zahlt?
  • Urlaubsanspruch und Urlaub bei Teilzeitbeschäftigungsverbot
  • Persönliche Erfahrungen mit dem individuellen Beschäftigungsverbot
  • Teilzeit und Überstunden
  • Teilzeitbeschäftigungsverbot und Elterngeld

Vorraussetzungen für Teilzeit-Beschäftigungsverbot

Ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot wird immer dann ausgesprochen, wenn Du mit Deiner Vollzeit-Arbeit Dich oder Dein Kind gefährdest. Gründe für ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot können darum vielfältig und sehr individuell sein. Überlastung und Stress können zu vorzeitigen Wehen führen, langes Sitzen zu übermäßigen Rückenschmerzen. Das Teilzeit-Beschäftigungsverbot ist ein sogenanntes individuelles Beschäftigungsverbot. Das bedeutet, dass die Gründe für die Komplikationen nicht im Arbeitsplatz, sondern in Deiner Person bzw. Deinem Gesundheitszustand liegen.

Mögliche medizinische Gründe können sein:

  • drohende Frühgeburt durch vorzeitige Wehen
  • Risikoschwangerschaft
  • psychische Belastung durch vorangegangene Fehlgeburten
  • Mehrlingsschwangerschaft
  • Risikoschwangerschaft
  • starke Rückenschmerzen
  • übermäßige Übelkeit (Hyperemesis gravidarum)
  • Schwangerschaftsdiabetes
  • Blutungen in der Schwangerschaft
  • Muttermundschwäche

Wer stellt ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot aus?

Ein individuelles Beschäftigungsverbot braucht immer ein ärztliches Attest. An dieses muss sich der Arbeitgeber dann auch halten. Dieses Attest kann nicht nur ein Gynäkologe, sondern jeder zugelassene Arzt ausstellen. Wichtig ist, dass es genau attestiert, wie viele Stunden Du pro Tag oder pro Woche arbeiten darfst und nach wie vielen Stunden Dir eine Pause eingeräumt werden muss.

Die Kosten für dieses Attest tragen meist die Krankenkassen, in Ausnahmefällen musst Du es selbst bezahlen.

Ab wann gibt es ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot?

Ab wann das Teilzeit-Beschäftigungsverbot gilt, steht ebenfalls auf dem Attest. Grundsätzlich kann es ausgestellt werden, sobald eine Schwangerschaft festzustellen ist und Du Beschwerden hast. Oft ist das aber erst ab dem 2. Trimester der Fall.

Bis wann gilt das Beschäftigungsverbot?

Ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft gilt erst einmal zum Beginn des Mutterschutzes. Aber auch nach Ablauf der Mutterschutzfrist kann ein Arzt feststellen, dass eine Wöchnerin noch nicht bereit ist, wieder Vollzeit zu arbeiten. Darum kann ein Teilzeit-Beschäftigungsverbot auch nach der Geburt bis zum Ende der Stillzeit verordnet werden. Natürlich gibt es auch die Möglichkeit, das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft mit einem Enddatum zu versehen, wenn die Beeinträchtigung nur vorübergehend ist.

Wie viele Stunden muss ich arbeiten?

Wie lange Du täglich arbeiten kannst, um Deine Schwangerschaft nicht zu gefährden, muss Dein Arzt individuell beurteilen. Oft wird er sich dabei auch nach Dir und Deinen Angaben richten. Häufig kommt ein solches Beschäftigungsverbot ja auch zustande, weil der Arzt empfehlen würde, komplett zu Hause zu bleiben, die Schwangere das aber nicht möchte.

Gehalt im Teilzeit-Beschäftigungsverbot: Wer zahlt?

Auch bei einem Beschäftigungsverbot gibt es in der Schwangerschaft volles Gehalt – und zwar vom Arbeitgeber. Dieser kann sich das aber durch einen Antrag von Deiner Krankenkasse zurückholen. Die Frage, wer zahlt, kann Dir als Schwangere egal sein, Du bekommst wie gewohnt Deinen Lohn überwiesen.

Aus diesem Grund ist ein Beschäftigungsverbot auch sinnvoller als eine Krankschreibung. Wenn Dein Arzt Dir ein Attest für eine Krankheit ausstellt, darfst Du erst einmal gar nicht mehr arbeiten. Je nach Arbeitsplatz bedeutet das für Dich nach Deiner Rückkehr viel Stress und Chaos. Solltest Du bis zur Geburt gar nicht mehr zurückkehren und dauerhaft krank geschrieben sein, hat das für Dich finanzielle Nachteile. Denn nach den ersten 6 Krankheitswochen übernimmt Dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nicht mehr und Du musst Dich selbst bei der Krankenkasse um Krankengeld bemühen. Dieses beträgt allerdings nur 70%, in Ausnahmefällen bis 90% Deines bisherigen Gehalts. Es wird außerdem zeitverzögert gezahlt, weil Du es erst beantragen musst.

Urlaubsanspruch und Urlaub bei Teilzeitbeschäftigungsverbot

Wenn Du in der Zeit, in der Du nur Teilzeit arbeitest, bereits Urlaub geplant hast, findet dieser ganz normal statt. Auch neuen Urlaubsanspruch erwirbst Du wie gewohnt. Anders als bei der Lohnfortzahlung bei Krankheit hast Du keine Einbußen im Gehalt und musst Dich auch nicht bei der Krankenkasse darum kümmern, dass nach 6 Wochen weiter bezahlt wird.

Persönliche Erfahrungen mit dem individuellen Beschäftigungsverbot

Ich selbst hatte in der ersten Schwangerschaft ein solches Beschäftigungsverbot. Ab der 23. Schwangerschaftswoche hatte ich immer wieder starke Unterleibsschmerzen. Laut Ultraschalluntersuchung hatten vorzeitige Wehen stattgefunden, die auch Auswirkungen auf den Gebärmutterhals zeigten. Der Arzt schrieb mich sofort eine Woche krank. Danach wollte er mich weiterhin krank schreiben, obwohl die Symptome verschwunden waren.

Das war aus medizinischer Sicht sicherlich sinnvoll. Für mich persönlich war die Vorstellung, nun viele Wochen allein zu Hause zu verbringen, aber sehr belastend. Auch meine Hebamme, die in derselben Praxis tätig war, versuchte, auf mich einzuwirken. Schließlich fragte ich, ob ich nicht einfach weniger arbeiten könnte – da fiel ihr das individuelle Beschäftigungsverbot ein. Sie sprach mit dem Gynäkologen und gemeinsam beschlossen wir, dass ich künftig nur noch 6 Stunden pro Tag arbeiten sollte. Nach drei Stunden machte ich eine Stunde Mittagspause, in der ich aß und mich ausruhte.

Auf diese Weise konnte ich sicher gehen, dass im Büro nicht alles drunter und drüber ging und langsam meine Bereiche an Kollegen übergeben. Gleichzeitig fiel mir zu Hause nicht die Decke auf den Kopf. Und das wichtigste: Ich fühlt mich sehr ausgeglichen und nicht überlastet. Die vorzeitigen Wehen kamen nicht wieder und ich konnte bis zum Beginn des Mutterschutzes weiter arbeiten.

Teilzeit und Überstunden

Auch wenn Du bereits Teilzeit arbeitest, kann es sein, dass Dir die Tätigkeit zu viel wird. Dann kann der Arzt per Attest die Arbeitszeiten entsprechend weiter verkürzen. Du bekommst weiterhin Deinen Lohn, wie er im Teilzeit-Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Überstunden bei Teilzeitbeschäftigungsverbot darfst Du nicht machen, da kann Dein Arbeitgeber großen Ärger bekommen.

Teilzeitbeschäftigungsverbot und Elterngeld

Manche Mütter haben Angst, dass sich Teilzeitarbeit während der Schwangerschaft auf die Höhe ihres Elterngeldes auswirken könnte. Diese Angst ist unbegründet, denn Du bekommst trotz Teilzeitbeschäftigungsverbot weiterhin Dein ursprüngliches Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt. Das Elterngeld richtet sich danach, wie viel Du auf dem Gehaltszettel hast.

Rechtliche Grundlagen: 

  • Mutterschutzgesezt (MuSchG), §§ 4-6, 10, 11, 12 13, 16, 28, 29
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Achtung: Ich bin keine Juristin oder Rechtsberaterin. Dieser Artikel ist sorgfältig recherchiert und kombiniert mit meiner persönlichen Erfahrung mit einem Teilzeit-Beschäftigungsverbot 2015. Trotzdem dienen die Informationen nur der Übersicht und ich übernehme keine Haftung für ihre Richtigkeit. 

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Hanna Bose ist examinierte Lehrkraft für die Schulform Gymnasium und zertifizierte Fachkraft für babyfreundliche Beikost. Neben Mutterinstinkte.de betreibt sie als Expertin für Baby-Ernährung außerdem noch das Infoportal Babyled-weaning.de. Hanna ist Mutter von drei Jungs (2015, 2019, 2022) und teilt ihre langjährige Expertise mit einer guten Portion Erfahrungswissen. Die veröffentlichten Artikel von Hanna orientieren sich stets am aktuellen Stand der Wissenschaft und sind gepaart mit einer kindgerechten, bedürfnisorientierten Sichtweise.

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