Papierkram und Anträge nach der Geburt können uns Eltern das Leben manchmal wirklich schwer machen. Was du bei der Anmeldung eines Neugeborenen bei der Krankenkasse beachten musst, bzw. welche Wahlmöglichkeiten du hast, will ich dir jetzt erklären. In den meisten Fällen ist das ganz einfach, nur wenn bei verheirateten Paaren ein Elternteil privat und der andere gesetzlich versichert ist, wird es etwas kniffelig.
Themen des Beitrags
Ist ein Neugeborenes automatisch krankenversichert?
Zunächst die gute Nachricht: Dein Baby wird auf jeden Fall in einer Krankenversicherung unterkommen, eine Ablehnung ist nicht möglich. Nach der Geburt habt ihr 2 Monate Zeit, um das Baby bei der Krankenversicherung anzumelden. Auch, wenn ihr euch damit ein paar Wochen Zeit lasst, entsteht keine Versicherungslücke, das Baby ist rückwirkend versichert und alle entstandenen Kosten werden übernommen. Für die Anmeldung brauchst du eine Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung.
Wann muss ich das Baby bei der Krankenkasse anmelden?
Die Frist verstreichen lassen solltet ihr allerdings nicht, sie kann nicht verlängert werden. Die automatische Versicherung für das Baby nach der Geburt gilt also nur, wenn ihr die entsprechenden Formulare nicht vergesst. Damit euch das nicht passiert, könnt ihr auch schon vor der Geburt die Unterlagen bei der Versicherung anfordern bzw. ausdrucken und bereit legen.
Die Krankenkasse der Mutter, die ja auch die Kosten für die Hebamme, Arztbesuche und Entbindung übernimmt, sendet meist automatisch ein entsprechendes Antragsschreiben, dass du nur noch auszufüllen brauchst. Wenn das nicht passiert oder das Baby beim Vater mit versichert werden soll, gibt es in der Regel die entsprechenden Formulare online oder sie werden postalisch zugestellt, wenn man die Service-Hotline anruft. In jedem Fall ist das Prozedere selbst sehr einfach.
Wenn ihr auf spezielle Tarife wert legt oder die Krankenkasse wechseln möchtet, damit das Baby auch dort versichert werden kann, solltet ihr euch frühzeitig (5 Monate vor der Geburt) darum kümmern. Denn damit die Krankenkasse verpflichtet ist, ein Baby aufzunehmen, muss das Elternteil dort mindestens 3 Monate versichert sein. Da die Kündigungszeit in der Regel 2 Monate beträgt, muss ein Wechsel der Krankenkasse also mindestens 5 Monate vor der Geburt in die Wege geleitet werden.
Bei welchem Elternteil ist das Kind krankenversichert?
Viel schwieriger zu beantworten ist manchmal, in welcher Versicherung das Baby mit aufgenommen werden soll, bei Mutter oder Vater? Gesetzlich oder Privatversicherung?
Beide Elternteile gesetzlich pflichtversichert
Am einfachsten fällt diese Entscheidung, wenn ihr beide bei einer gesetzlichen Krankenkasse “ganz normal” versichert seid. Seid ihr bei demselben Versicherungsanbieter (also zum Beispiel beide bei der AOK oder beide bei der BARMER), ist es egal, ob das Baby bei Mutter oder Vater mitversichert wird. Wenn ihr verschiedene Krankenkassen habt, informiert euch vorab, ob es Unterschiede in den Leistungen für Kinder gibt, auf die ihr Wert legt und wählt dann die Krankenkasse, die ihr besser findet. In diesem Fall entstehen für die Krankenversicherung des Babys keine zusätzlichen Kosten.
Gesetzliche Familienversicherung
Ist bei verheirateten Paaren ein Elternteil nicht berufstätig, kann er beim anderen mit versichert werden. Das nennt man eine Familienversicherung. (Eine Familienversicherung für unverheiratete Eltern gibt es nicht.) Eine Entscheidung, bei wem das Baby krankenversichert werden soll, entfällt dann – es kann einfach in die kostenlose Familienversicherung aufgenommen werden. Dazu müsst ihr also nur das Neugeborene anmelden.
Ein Elternteil privat versichert
Etwas komplizierter wird es, wenn einer der Eltern in einer privaten Krankenversicherung ist. Dann ist ein wichtiges Kriterium, ob ihr verheiratet seid oder nicht.
Unverheiratete Eltern
Wenn ihr nicht verheiratet seid, habt ihr tatsächlich die freie Wahl, ob euer Baby in die private Krankenversicherung des einen Elternteils oder in die gesetzliche Familienversicherung des anderen Elternteils soll.
Verheiratete Eltern
Bei verheirateten Paaren entscheidet das Einkommen.
- Das Baby darf nicht in eine gesetzliche Familienversicherung, wenn der privat versicherte Elternteil Hauptverdiener ist und sein Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreitet (monatlich 5.362,50 Euro).
- Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse wäre möglich, ist aber meist teurer als ein eigener Vertrag bei der privaten Krankenversicherung.
- Verdient der gesetzlich versicherte Elternteil mehr als der privat versicherte, darf das Neugeborene in die Familienversicherung.
- In jedem Fall musst du den Antrag innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt stellen.
Wenn sich der Einkommens- oder Versicherungsstatus eine Elternteils verändert oder ihr heiratet, kann es also sein, dass sich auch die Möglichkeiten für das Kind ändern und es neu versichert werden kann oder muss.
Beide Elternteile privat versichert
Wieder einfacher fällt die Entscheidung, wo ihr das Neugeborene krankenversichern sollt, wenn ihr ohnehin beide privat versichert seid. Dann darf euer Baby nicht in die gesetzliche Krankenkasse, sondern braucht einen eigenen Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung. Lasst euch von eurer Versicherung jeweils ein Angebot geben und vergleicht die Leistungen. Die Kindertarife bei Privatversicherungen sind vergleichsweise günstig. Manchmal werden private Krankenversicherungspolicen für Kinder sogar vom Arbeitgeber bezuschusst.
Private Krankenversicherung für ein Neugeborenes?
Vielleicht hast du dich auch schon einmal gefragt, warum Eltern überhaupt Kinder privat versichern wollen. Denn auch mit der gesetzlichen Krankenversicherung ist die medizinische Grundversorgung im Notfall ja abgesichert. Allerdings gibt es einige Zusatzleistungen, die die privaten Krankenversicherungen übernehmen, während gesetzlich versicherte die Kosten selbst tragen müssen bzw. eine Zusatzversicherung abschließen müssen. Dazu gehören zum Beispiel
- schnelle Terminvergabe bei Ärzten
- Chefarztbehandlung im Krankenhaus
- Kosten für Einzelzimmer im Krankenhaus
- Roomin-In für Eltern bei Krankenhausaufenthalten der Kinder
- Kosten für hochwertige Hilfsmittel
- Kosten für Zahnersatz mit hochwertigen Hilfsmitteln
- Alternative Heilmethoden (z.B. Heilpraktiker)
Ob du und deine Familie auf diese Leistungen wert legen, hängt oft von den persönlichen Erfahrungen der Eltern ab. Wer in seiner Kindheit oder seinem bisherigen Leben viel mit Krankenhaus, chronischen Krankheiten oder Arztbesuchen zu tun gehabt hat, wird es vielleicht mehr zu schätzen wissen.
Fazit: Eigentlich gar nicht so schwer
Oft stellt sich gar nicht dir Frage, ob ein Baby privat oder gesetzlich versichert werden soll. Auch die Frage, bei welchem Elternteil das Neugeborene mitversichert wird, ist meist schnell beantwortet. Wichtig ist bei diesem Thema vor allem, dass ihr euch innerhalb von zwei Monaten darum gekümmert habt. Wenn ihr unsicher seid, ruft einfach bei eurer Versicherung an und fragt euch durch.
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