Neben dem ganzen Trubel um die Erstausstattung des Kindes und den zahlreichen Frauenarztbesuchen, kommen die finanziellen Aspekte hinsichtlich des Nachwuchses bei den meisten werdenden Eltern leider zur kurz. Doch sobald der Sprössling einmal auf der Welt ist, bleibt noch weniger Zeit, sich um Behördengänge und Ämterbesuchezu kümmern und sich mit rechtlichen Situationen auseinanderzusetzen. Deshalb lautet die Devise: Lieber früher als später! Hier findest du eine kompakte Übersicht der wichtigsten finanziellen Aspekte, Beihilfen und Anträge nach der Geburt Deines Kindes.
Themen des Beitrags
Checkliste für die wichtigsten finanziellen Formalitäten vor und nach der Geburt
Die wichtigsten finanziellen Formalitäten (spät.) nach der Geburt
Das Elterngeld dient dazu, fehlendes Einkommen nach der Geburt und während der Betreuung des Kindes zu Hause auszugleichen. In Deutschland zählt diese Form der finanziellen Unterstützung zu einer der meist geschätzten. Denn aufgrund der Zuschüsse lassen sich die Familie und das Berufsleben einfacher miteinander vereinbaren und sichern die wirtschaftliche Existenz einer Familie mit ab. Das Elterngeld kann entweder als Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder mit einem Partnerschaftsbonus bezogen werden und ist daher optimal auf die individuelle Situation abgestimmt.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld steht allen Eltern zu und gleicht das eingeschränkte Einkommen aus, wenn die Mamas und Papas nach der Geburt für ihr Kind da sein möchten und deshalb überhaupt nicht oder nur eingeschränkt arbeiten gehen können.
Beiden Elternteilen stehen insgesamt 14 Monate Auszahlung an Elterngeld zur Verfügung. Diese 14 Monate können sie sich individuell untereinander aufteilen. Eine Person hat mindestens auf zwei und maximal zwölf Monate Elterngeld Anspruch.
Alleinerziehende können die vollen 14 Monate an Basiselterngeld für sich beanspruchen. Dies gilt allerdings nur in den ersten 14 Lebensmonaten der Kleinen. Danach stehen ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus zur Verfügung.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus ermöglicht den Papas und Mamas eine noch bessere Vereinbarung von Kindern und Beruf. Mit diesem finanziellen Zuschuss können Elternteile nach der Geburt wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Möglicherweise sogar bei ihrem bisherigen Arbeitgeber. Der sogenannte Mutterschutz macht’s möglich.
Machst Du das, kann das ElterngeldPlus gleich hoch wie das Basiselterngeld sein, Du beziehst dieses aber doppelt so lange.
Entscheiden sich die Eltern nicht dafür, wieder arbeiten zu gehen, können sie das ElterngeldPlus trotzdem in Anspruch nehmen. Sie bekommen hierbei monatlich die Hälfte des Basiselterngeldes für 28 Monate ausgezahlt.
Partnerschaftsbonus
Eltern erhalten vier zusätzliche Monate einen sogenannten Partnerschaftsbonus ausbezahlt, wenn sie während dieser vier Monate 25 bis 30 Stunden arbeiten gehen. Diese Regelung gilt auch für Eltern, welche getrennt leben, aber gleichzeitig in Teilzeit gehen. Alleinerziehende haben ein Recht auf den gesamten Partnerschaftsbonus.
Die Höhe des ausbezahlten Elterngeldes hängt von dem vorherigen Einkommen des jeweiligen Elternteils ab und inwiefern dieses vermindert wird. Personen mit einem hohen Einkommen erhalten 65% des bisherigen Lohnes, niedrigeres Einkommen kann in ein 100%- iges Elterngeld resultieren.
Abhängig vom vorherigen Einkommen beträgt das Basiselterngeld so monatlich zwischen 300 und 1800 Euro, das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro.
Das Mindestelterngeld steht allen zu, die weniger als 30 Wochenstunden, aufgrund der Betreuung ihres Kindes, arbeiten. Hierunter fallen auch Hausfrauen, Hausmänner, Studierende und Elternteile, die mit der Betreuung eines älteren Kindes beschäftigt waren.
Geschwister erhalten einen Zuschlag von 10% auf das Elterngeld und bei Mehrlingsgeburten wird beim Basiselterngeld ein Zuschlag von 300 Euro pro weiteres Kind fällig.
Da Du während des Bezugs des Elterngeldes oftmals nicht erwerbstätig bist, ist es außerdem wichtig, sich über den Versicherungsstatus Gedanken zu machen und hierzu rechtzeitig nötige Vorkehrungen zu treffen.
Kindergeld
Eltern, die innerhalb von Deutschland wohnen, haben einen Anspruch auf Kindergeld. Dieses ist einkommensunabhängig und nach Kindern gestaffelt. Dies sieht aktuell so aus:
● Für das erste und zweite Kind bekommst Du monatlich 204 Euro an Kindergeld ausbezahlt.
● Für Dein drittes Kind im Monat 210 Euro.
● Und für das vierte sowie jedes weitere Kind monatlich 235 Euro.
Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Befindet sich das Kind in einer Ausbildung, hierzu zählt auch das Studium, wird der Beitrag bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt. Bei arbeitslosen Kindern gilt die Staffelung bis zum 21. Lebensjahr.
Bei Kindern, die keine Möglichkeit haben, ihre Ausbildung zu beginnen oder fortzusetzen, gelten die oben genannten Regelungen. Nach dem Abschluss einer beruflichen Ausbildung wird das Kindergeld nur weiterhin ausbezahlt, wenn das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Das Kindergeld erhält die erziehungsberechtigte Person. Trifft dies auf beide Elternteile zu, können sie sich entscheiden, wer von Ihnen die Bezugsperson ist.
Grundsätzlich muss sich der Hauptwohnsitz, wie oben erwähnt, der beziehenden Eltern sowie der Kinder in Deutschland befinden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden auch individuelle Fälle (z.B. Missionar, Entwicklungshelfer) aus dem Ausland zugelassen.
Elternzeit
Aufteilung
Die Elternzeit steht allen Elternteilen zu und ermöglicht eine vorübergehende Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, um sich um das eigene Kind zu kümmern. Dieser Anspruch kann maximal bis zum achten Lebensjahr des Kindes geltend gemacht werden.
Während der Elternzeit muss der jeweilige Elternteil nicht arbeiten gehen, das Arbeitsverhältnis bleibt aber in seiner ursprünglichen Form bestehen und die Mamas sowie Papas haben ein Recht darauf, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Während der Elternzeit ist es außerdem erlaubt, einer Teilzeitbeschäftigung (maximal 30 Stunden pro Woche) nachzugehen.
Seit dem ersten Juli 2015 ist die Inanspruchnahme der Elternzeit außerdem viel flexibler geworden. Mütter und Väter können 24 anstatt der bisherigen zwölf Monate Elternteilzeit beanspruchen. Dies gilt für den Zeitraum ab dem dritten Geburtstag bis zum 8. Lebensjahr. Hierzu ist grundsätzlich keine Zustimmung des Arbeitgebers notwendig. Die Elternzeit kann in drei Abschnitte aufgeteilt werden, wobei der Arbeitgeber aus erkennbaren, betrieblichen Gründen den dritten Abschnitt ablehnen kann. Auch eine Aufteilung in mehr als drei Abschnitte muss mit dem Arbeitgeber besprochen werden.
Antrag
Die Beantragung der Elternzeit musst du nicht bereits vor der Geburt Deines Kindes vornehmen. Hierbei gilt eine Bekanntgabe der Elternteilzeit sieben Wochen vor Antritt, vom ersten bis zum dritten Lebensjahr und 13 Wochen vor Beginn vom dritten bis zum achten Lebensjahr.
Seit den neuen Regelungen ist es außerdem möglich, auch während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Der Arbeitgeber kann dies (während des ersten und dritten Lebensjahres des Kindes) nur schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe und aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Nach dem dritten, bis zum achten Lebensjahr gelten acht Wochen Frist.
Der Kündigungsschutz, welcher den Arbeitsplatz der Elternteile während der Elternzeit sichern soll, gilt bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes (ab Anmeldung) und maximal acht Wochen vor dem Antritt der Elternzeit. Der Kündigungsschutz zwischen dem vierten und vollendeten achten Lebensjahr besteht ebenfalls ab der Anmeldung und frühestens 14 Wochen vor Antritt.
In jedem Fall endet der Kündigungsschutz, sobald Deine Elternzeit vorbei ist. Immer beliebter wird es zudem, die Elternzeit im Ausland zu verbringen. Hier gilt es, sich im Vorfeld sehr genau über die Begleitumstände adäquat zu informieren.
Krankenversicherung
Nicht nur die Krankenversicherung für die Eltern, sondern auch für die Sprösslinge ist ein wichtiger Teil der finanziellen Kinderplanung. Die Neugeborenen verfügen über den ersten Tag ihres Lebens über einen vollständigen Versicherungsschutz. Wobei die Eltern erst einmal entscheiden müssen, bei welcher Versicherung sie diesen wahrnehmen.
Im Grunde gibt es hierfür zwei Möglichkeiten- der Abschluss einer Privaten Krankenversicherung (PKV) oder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die letztere wird auch Familienversicherung genannt, da mehrere Familienmitglieder mitversichert sind. Das Kind kann nur privat, beziehungsweise gesetzlich versichert werden, wenn mindestens ein Elternteil ebenfalls über die gewünschte Versicherung verfügt.
Familienversicherung
● Hierbei besteht der Vorteil, dass sie gehaltsabhängig ist und somit deutlich günstiger, als eine private Versicherung. Zudem kosten neue Familienmitglieder nicht extra, erhalten aber trotzdem fast die gleichen Leistungen.
● Der Nachteil ist, dass Du nur über einen Grundschutz verfügst. Dadurch wartest du beispielsweise länger auf Arzttermine oder spezielle Behandlungen sind nicht inbegriffen.
private Krankenversicherung
● Die Vorteile sind auf jeden Fall die zahlreichen zusätzlichen Leistungen und die bevorzugte Behandlung.
● Als Nachteil sind die hohen Kosten zu sehen, da man insbesondere für jedes Familienmitglied einzeln zahlen muss.
Wenn Du eine private Versicherung aber innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes eingehst, entfällt die Gesundheitsprüfung sowie etwaige Risikozuschläge und die Versicherung des Elternteils muss das Kind aufnehmen.
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