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Kind verursacht Schaden im eigenen Haushalt – zahlt die Familienhaftpflicht?

Hanna Bose - Examinierte Lehrkraft und zertifizierte Fachkraft für babyfreundliche Beikost von Hanna Bose - Examinierte Lehrkraft und zertifizierte Fachkraft für babyfreundliche Beikost
3. September 2022 - Aktualisiert am 25. Juli 2023
in Familie, Wohnen
Lesedauer: 6 mins read
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happy mother working at office with her baby. young woman talkin

Happy mother working at office with her baby. Young woman talking on phone and using laptop while spending time with her child. Business, motherhood, multitasking and family concept.

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Dass eine Haftpflichtversicherung für Familien mit Kindern unerlässlich ist, ist klar. Doch springt die Familienhaftpflicht auch ein, wenn das Kind im eigenen Haushalt Schaden verursacht? Und wie sorgen Eltern dafür, dass es im Idealfall gar nicht erst zu größeren Schäden im Haushalt und vor allem das Kind nicht zu Schaden kommt? Wir haben die wichtigsten Tipps für Dich zum Thema Familienhaftpflicht und eigener Haushalt sowie kindersicherer Haushalt zusammengestellt.

Themen des Beitrags

  • Haftpflichtversicherung für Kinder
  • Kind verursacht Schaden im eigenen Haushalt
  • Haftpflichtschäden innerhalb der Familie
  • Hausratversicherung als Ergänzung?
  • Schäden im eigenen Haushalt vorbeugen

Haftpflichtversicherung für Kinder

Ganz allgemein gehört die Haftpflichtversicherung zu den Versicherungen, die jeder abschließen sollte. Denn ob mit Kind oder ohne – es kann immer einmal zu einem unachtsamen Moment kommen, der große Schäden nach sich zieht, für die Du dann mit Deinem Privatvermögen haften musst. Und gerade, wenn es zu Personenschäden kommt, kann dies schnell zu einer hohen Schuldenlast und existenzbedrohenden Kosten führen. Die meisten Haftpflichtversicherungen bieten einen Tarif für Familien, die sogenannte Familienhaftpflicht, an. Diese Police greift, wenn ein Familienmitglied einen Schaden verursacht hat und die geschädigte Person Ansprüche auf Schadensersatz geltend macht. Dies reicht von der zerbrochenen Fensterscheibe in Nachbars Garten über Brandschäden bis hin zu Personenschäden.

In der Familienhaftpflicht können unverheiratete Kinder auch über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Abschluss der ersten ununterbrochenen Ausbildung mitversichert sein. Danach müssen sie eine eigene Versicherung haben. Daher sollten alle Familien, die eine Haftpflichtversicherung haben, immer einmal wieder prüfen, ob der Versicherungsschutz auch unter den aktuellen Lebensumständen Gültigkeit hat.

Wichtig ist auch, die abgedeckte Schadenshöhe nicht zu niedrig anzusetzen. Dies hieße, am falschen Ende sparen zu wollen. Denn bei einem Personenschaden kann es beispielsweise schnell zu Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe kommen. Eine Mindestdeckungssumme von 10 Millionen Euro ist empfehlenswert. Dabei sollte die Versicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.

Der berüchtigte Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt übrigens nicht in jedem Fall. Kinder sind bis zu ihrem siebten Lebensjahr deliktunfähig. Sie selbst sind bei verursachtem Schaden demnach in diesem Alter nicht schuldfähig und viele Versicherungen bezahlen den Schaden nicht. Wenn Du solche Fälle mit abgedeckt haben möchtest, solltest Du auf  eine entsprechende Zusatzklausel bei der Haftpflicht achten. Und auch die Eltern können nur belangt werden, wenn das Kind einen Schaden verursacht hat, während sie ihre Aufsichtspflicht nachweislich vernachlässigt haben.

Kind verursacht Schaden im eigenen Haushalt

Grundsätzlich gilt: Die private Familienhaftpflicht steht ausschließlich für Schäden ein, die Du oder Dein Kind dem Eigentum Dritter bzw. anderen Personen zufügt. Das heißt konkret: Schüttet Dein Kind Saft über Deinem Laptop aus oder macht eine Macke in die Tür Eures Hauses oder der Eigentumswohnung, kommt die Familienhaftpflicht nicht für den Schaden auf.

Anders sieht es aus, wenn Du mit Deiner Familie zur Miete wohnst. Für sogenannte Mietsachschäden zahlt die Haftpflichtversicherung. Kommt es beispielsweise zu Kratzern im Parkett oder einem Sprung im Waschbecken, musst Du den Schaden dem Vermieter melden und kannst ihn von der Privathaftpflicht bezahlen lassen. Bewegliche Gegenstände und der Verlust des Wohnungs- bzw. Hausschlüssels sind in der Regel nicht mitversichert. Glasscheiben gehören ebenfalls nicht zur Mietsache und Glasbruch in der Mietwohnung wird nicht von der Haftpflicht übernommen. So kann eine spezielle Glasbruchversicherung gerade für Familien mit Kindern sinnvoll sein.

Abgedeckt sind in der Mietwohnung durch die Privathaftpflicht üblicherweise Schäden an:

  • Türen und Fensterrahmen
  • Wänden
  • Bodenbelägen unterschiedlicher Art
  • Fest integrierten Einrichtungsgegenständen wie Einbauküche oder Einbauschränken
  • Sanitäranlagen wie Toilette und Waschbecken

Tipp: Wenn Du zur Miete wohnst und zum Mietobjekt auch Garage oder Gartenhäuschen gehören, solltest Du prüfen, ob Deine Haftpflichtpolice auch bei Schäden an diesen Bereichen aufkommt. Manche Versicherungen haben diesbezüglich eine Ausschlussklausel.

Es kann sich auch lohnen, sogenannte Allmählichkeitsschäden mitzuversichern. Dies sind Schäden, die sich erst über einen längeren Zeitraum bemerkbar machen. Es sind meist Schäden, die durch Rauch, Wasser und Temperatureinflüsse verursacht werden und sie sind nicht gleichzusetzen mit Verschleiß, der sich bei noch so pfleglichem Umgang mit Wohnung und Inventar nicht verhindern lässt.

Viele Vermieter haben eine Haftpflichtversicherung als Bedingung an ihre Mieter. Kein Wunder, kann es in der Wohnung doch schnell zu teuren Schäden kommen. 

Recherchiere gründlich verschiedene Vermieter und deren Mietkonditionen. Achte auf die in den Verträgen enthaltenen Bestimmungen und stelle sicher, dass sie fair und akzeptabel sind. Nutze Immobilienmakler oder Online-Plattformen wie Rentola.de, um nach Wohnungen zu suchen. Diese können Dir helfen, eine breitere Auswahl an Mietobjekten zu finden. Denke daran, dass es in Deutschland illegal ist, Mieter aufgrund ihrer Herkunft zu diskriminieren, leider ab nicht aufgrund ihres Familienstandes. 

Haftpflichtschäden innerhalb der Familie

Das Kind hat sich Omas Brille zum Spielen geschnappt und nun ist die Brille Geschichte – in einem solchen Schadensfall innerhalb der Familie zahlt die Haftpflichtversicherung, sofern die Oma nicht gemeinsam mit dem Kind in der Familienversicherung mitversichert ist. Denn gegenseitige Forderungen gemeinsam Versicherter sind üblicherweise ausgeschlossen und höchstens bei sehr leistungsstarken Tarifen gegeben. Und dass die Oma mit Kind und Eltern in derselben Familienversicherung ist, kann durchaus der Fall sein, wenn sie im gleichen Haushalt lebt.

Familie, das ist nicht nur Vater, Mutter, Kind. Das sehen auch die Versicherer so. So können nicht nur Ehepartner gemeinsam eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Mitversicherung Angehöriger in einer häuslichen Gemeinschaft ist in den jeweiligen Versicherungsklauseln geregelt. Meist können neben Ehepartnern und leiblichen Kindern auch Lebenspartner, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, Eltern, Schwiegerkinder, Geschwister, Enkel und sogar Au-pairs mitversichert werden. Abhängig von Tarif und Vertrag können die genauen Regelungen zu mitversicherten Haushaltsangehörigen unterschiedlich ausfallen. Wenn sich die häusliche Gemeinschaft vergrößert oder verkleinert, ist immer ein guter Zeitpunkt, den Versicherungsschutz für alle Familienmitglieder zu prüfen.

Hausratversicherung als Ergänzung?

Da die Haftpflichtversicherung in der Regel nicht für selbst verursachte bzw. von einem Mitversicherten verursachte Schäden am persönlichen Eigentum aufkommt, stellst Du Dir vielleicht die berechtigte Frage, ob in diesem Sinne eine Hausratversicherung eine gute Ergänzung ist. Neben der Privathaftpflicht gehört die Hausratversicherung grundsätzlich zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Denn sie springt bei Schäden am persönlichen, beweglichen Eigentum ein. Dabei ist eine Schadensregulierung durch Eigenverschulden – also auch, wenn das Kind in unbeaufsichtigtem Moment die Wohnung flutet – in der Regel ausgeschlossen. Das bedeutet, dass im Falle von Eigenverschulden bzw. Fahrlässigkeit die Versicherung nicht greift. Teure Tarife mit weiteren Wahlbausteinen können allerdings sogar Fahrlässigkeit abdecken.

Wer kostspielige Hausratgegenstände wie den teuren Laptop oder ein wertvolles Gemälde auch bei Eigenverschulden gut versichert wissen will, sollte für den jeweiligen Gegenstand eine spezielle Versicherung abschließen und sich zuvor natürlich genau überlegen, ob sich diese lohnt.

Schäden im eigenen Haushalt vorbeugen

Im Idealfall kommt es natürlich gar nicht erst zu Schäden am persönlichen Eigentum durch die Kinder. Nicht zuletzt aus dem Grund, weil im Schadensfall nicht nur Gegenstände kaputt gehen können, sondern in diesem Zusammenhang oft auch eine Verletzungsgefahr für das Kind besteht.

Viele Eltern empfinden es dabei jedoch als Herausforderung, das richtige Maß zu finden zwischen Sicherheit von Kind und Einrichtung und der notwendigen Möglichkeit für das Kind, selbständig und eigenverantwortlich zu werden. Denn natürlich sollen Feuerzeug und Co. nicht für alle Zeiten weggesperrt oder noch vom 16jährigen nur unter Aufsicht verwendet werden. Wie schaffen Eltern also den Übergang von der sicheren Wohnung hin zum eigenverantwortlichen Kind?

Wie heißt es so schön? Messer, Feuer, Schere, Licht – sind für kleine Kinder nicht. Diese Gefahrenquellen sollten selbstverständlich nicht in Reichweite von jüngeren Kindern aufbewahrt und vom Nachwuchs nur unter Aufsicht genutzt werden. Ab einem bestimmten Alter ist es aber auch wichtig, dass die Kinder verantwortungsvoll und sicher damit umgehen lernen. Die Schere vor dem Kind verstecken, bis es in der Pubertät ist, schafft eher Gefahren, also sie zu verhindern. 

Mindestens für die Kleinkindzeit sollten bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Sind beispielsweise Regale in der Wand verdübelt, ist dies schon eine Gefahrenquelle weniger und das Kind kann sich freier in der Wohnung bewegen. Auch Kleinmöbel solltest Du auf Standfestigkeit prüfen. Und natürlich muss dennoch wieder und wieder betont werden, dass Schrank, Kommode und Regal keine Klettervorrichtungen sind. Letztendlich heißt es: sichern, erklären und begleiten. Bestimmte Bereiche der Wohnung, wie Steckdosen, Fenster und Türen müssen gesichert werden. Andere Bereiche – wie der Balkon – dürfen nur mit einem Erwachsenen betreten werden. Und in der Begleitung beim Umgang mit gefährlichen Gegenständen wie Messer oder Feuerzeug lernt das Kind von Anfang an, wie man sorgsam mit diesen Dingen umgeht und sie richtig einsetzt. Dafür ist es hilfreich, das Kind schon von klein auf an der Hausarbeit zu beteiligen und ihm kleine Aufgaben zu überlassen. Und beim gemeinsamen Tun kannst Du Dein Kind anleiten, wie es mit welcher Schere oder Messer sicher umgeht.

Manch ein Risiko für das Mobiliar heißt es allerdings in Kauf zu nehmen. Keine Kindheit geht ohne Schrammen vorüber – weder am Knie noch an der Einrichtung. Es wird nicht ausbleiben, dass Dein Kind die neuen Wachsmalstifte an der Wand austestet oder mit dem Bobbycar eine Macke in die Tür fährt. Das gehört dazu, zum Leben und zum Lernen und zum selbständig werden.

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Hanna Bose ist examinierte Lehrkraft für die Schulform Gymnasium und zertifizierte Fachkraft für babyfreundliche Beikost. Neben Mutterinstinkte.de betreibt sie als Expertin für Baby-Ernährung außerdem noch das Infoportal Babyled-weaning.de. Hanna ist Mutter von drei Jungs (2015, 2019, 2022) und teilt ihre langjährige Expertise mit einer guten Portion Erfahrungswissen. Die veröffentlichten Artikel von Hanna orientieren sich stets am aktuellen Stand der Wissenschaft und sind gepaart mit einer kindgerechten, bedürfnisorientierten Sichtweise.

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