Bei unerfülltem Kinderwunsch kann eine Adoption eine sinnvolle Alternative darstellen. Daneben gibt es sehr viele Paare, welche neben dem leiblichen Kind ihre Familie um ein Adoptivkind bereichern möchten.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen ein Kind adoptieren möchten. Wenn du ebenfalls zu diesen Menschen gehörst, dann weißt du sicherlich bereits, dass der Weg dorthin ziemlich lang und schwierig ist. Doch dies ist verständlich, zumal auf diesem Weg bewiesen werden muss, dass mit der Adoption tatsächlich im besten Interesse des Kindes gehandelt wird.
Deshalb wirst Du hier die wichtigsten Fragen zur Adoption in Deutschland beantwortet kriegen und erfährst alles über Voraussetzungen, Kosten und Ablauf.
Themen des Beitrags
Die Bewerbung um eine Adoption
Wer sich dazu entschließt, einem fremden Kind ein liebevolles Zuhause anzubieten und dieses in seine Familie aufzunehmen, muss die Adoption zunächst Mal beantragen. Handelt es sich dabei um ein fremdes Kind, spricht man von der sog. Fremdadoption.
Als Vermittlungsstellen für die Adoption in Deutschland gelten in diesen Fällen sowohl Vermittlungsstellen der Jugendämter und die zentralen Adoptionsstellen, als auch freie Träger wie das Diakonische Werk oder der Caritasverband.
Das Bewerbungsverfahren ist sehr aufwendig, sodass man sich hierüber erst detailliert informieren sollte. Denn es ist nicht selten, dass bereits nach dem ersten Besuch des Jugendamtes die Adoptiveltern frustriert nach Hause zurückkehren und an ihrem Entschluss zu zweifeln beginnen.
Wie kompliziert das ganze Verfahren ist, beweist die Tatsache, dass die Zahl der Adoptionen in Deutschland in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist. Frustrierend wirkt die Angabe, dass auf jedes Kind etwa zehn mögliche Adoptiveltern kommen.
Immerhin müssen alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Adoption genehmigt werden kann. Daneben sind die Wartezeiten sehr lang – oft sogar mehrere Jahre lang.
Arten der Fremdadoption
Halboffene Adoption
Von einer halboffenen Adoption wird dann gesprochen, wenn die Herkunfts- und die Adoptivfamilie keinen Kontakt zueinander haben, die Herkunftsfamilie jedoch Teil an der Entwicklung des Kindes teilhaben kann. So stellen in diesem Falle beispielsweise die Adoptionsvermittlungsstellen Entwicklungsberichte und Bilder bereit, nehmen Geschenke für das Kind entgegen usw.
Offene Adoption
Im Falle einer offenen Adoptionsform lernen sich die Herkunftsfamilie und die Adoptionsfamilie kennen und treffen sich regelmäßig. Diese Adoptionsform ermöglicht es den leiblichen Eltern einerseits, das Kind aufwachsen zu sehen und den Adoptivkindern andererseits, besser verstehen zu lernen, wo ihre Wurzeln liegen. So merkwürdig diese Adoptionsform auf den ersten Blick auch erscheinen mag – den Ergebnissen der Forschung zufolge bietet sie einige Vorteile für alle Beteiligten.
Inkognito-Adoption
Die dritte mögliche Adoptionsform ist die Inkognitoadoption. Bei dieser Form lernen sich die die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern und meist nicht kennen, denn die biologische Mutter entbindet das Kind unter einem Pseudonym. Somit haben die Adoptiveltern keine Möglichkeit, herauszufinden, wie die leiblichen Eltern heißen oder wo diese leben. Die Adoptivmutter kann jedoch auch die Entscheidung treffen, nach Adoptionsbeschluss ihre Identität preiszugeben und mit den Adoptiveltern, wenn diese einverstanden sind, in Kontakt zu treten.
10 Voraussetzungen für die Adoption
Um eine Adoption beantragen zu können, müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein. Generell können sowohl Paare, als auch Alleinstehende eine Adoption beantragen.
Das Adoptionsverfahren gilt als begonnen mit dem Antrag des adoptionswilligen Paares beim Vormundschaftsgericht.
Doch generell müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden, um einen Antrag auf die Adoption stellen zu können.
Wichtige Voraussetzungen, um ein Kind zu adoptieren:
- Wenn du und dein Partner nicht verheiratet seid, darf nur einer von euch das Kind adoptieren.
- Damit ein Paar eine Adoption beantragen kann, muss der eine mindestens 25 und der andere mindestens 21 Jahre alt sein.
- Zwischen dem Kind und den Eltern darf der Altersunterschied nicht größer als 40 Jahre betragen. Daher muss man sich im Voraus darüber im Klaren sein, dass man als 40-Jähriger wahrscheinlich keinen Säugling adoptieren kann, sondern ein bereits mindestens 3 bis 5 Jahre altes Kind.
- Verheiratete Paare adoptieren beide das Kind. Dies bedeutet, dass beide diese Adoption wirklich wollen. Verheiratete Paare, die sich in diesem Punkt nicht einig sind, werden als Adoptiveltern sofort abgelehnt. Schließlich soll das Kind in einer sicheren und stabilen Familienumgebung aufwachsen.
- Ehepaare müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Adoption bereits mindestens zwei Jahre lang verheiratet sein.
- Das polizeiliche Führungszeugnis muss frei von Eintragungen sein.
- Dem Adoptivkind muss ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen.
- Ein geregeltes und ausreichendes Einkommen muss vorhanden sein.
- Die Eltern müssen in guter körperlicher und geistiger Verfassung sein, was durch ein Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt belegt wird.
- Bei gleichgeschlechtigen Paaren gibt es weitere Voraussetzungen, welche zu erfüllen sind.
Zwar gibt es keine Altersgrenze nach oben, doch laut verschiedenen Berichten ist es ab 35 Jahren immer schwieriger, eine Genehmigung zur Adoption zu bekommen. Es ist aber nicht unmöglich und das ist auch wichtig, dass Du das weißt.
Sukzessivadoption bei homosexuellen Paaren
Durch die Gesetzesänderung im Oktober 2017 wurde in Deutschland die “Ehe für alle” ermöglicht. Dadurch haben auch homosexuelle Ehepartner die Möglichkeit bekommen, Kinder zu adoptieren.
Dies ist bei unverheirateten homosexuellen Paaren jedoch weiterhin nicht möglich.
Stiefkindadoption – die häufigste Adoption
Wenn der Ehepartner das leibliche Kind seines Ehepartners adoptieren will, wird dies als Stiefkindadoption bezeichnet und stellt eine besondere Form der Adoption dar.
Nicht selten werden volljährige Stiefkinder adoptiert. Diese Adoptionsform ist bei homosexuellen Partnern mit einer eingetragenen Lebenspartnerschaft schon seit 2004 möglich.
Für eine Stiefkindadoption entscheiden sich die Menschen aus mehreren Gründen. In erster Linie wird durch diese das Stiefkind den leiblichen Kindern rechtlich gleichgestellt. Dies ist für viele Eltern wichtig, denn als ein Stiefelternteil besitzen diese weder das Sorgerecht, noch das Mitspracherecht, wenn es um das Lebens des Stiefkindes geht.
Besonders sinnvoll ist eine Stiefkindadoption, wenn das andere leibliche Elternteil unbekannt oder verstorben ist. Daneben ist es auch möglich, die Stiefkindadoption zu beantragen, wenn das Kind mit dem anderen leiblichen Elternteil über Jahre lang keinen Kontakt mehr hat.
Es kommt sogar vor, dass ein volljähriges Stiefkind adoptiert wird. Dies passiert meist dann, wenn man das Stiefkind erb- und unterhaltsrechtlich mit den leiblichen Kindern gleichstellen will. Seit 2013 ist es in Deutschland möglich, nicht nur das leibliche Kind des Partners zu adoptieren, sondern sogar das adoptierte Kind des Partners. Dies ist gerade bei homosexuellen Partnern sehr oft der Fall.
Um die Stiefadoption beantragen zu können, müssen noch folgende Voraussetzungen erfüllt sein
Voraussetzungen für eine Stiefkind-Adoption:
- Vor der Beantragung muss das Ehepaar mindestens ein Jahr lang verheiratet sein
- Der Antragsteller muss mindestens ein Jahr lang mit dem Kind zusammenleben und vorweisen können, dass zwischen ihnen eine Eltern-Kind-Beziehung bestehen
- Das Kind muss der Stiefadaption ebenfalls zustimmen, und zwar in einer notariell beurkundeten Form. Ist das Kind weniger als 14 Jahre alt, erfolgt diese Zustimmung durch den gesetzlichen Vertreter.
- Das leibliche Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt, muss der sog. “Freigabe zur Adaption” zustimmen. In Ausnahmefällen ist dies ohne dessen Zustimmung möglich. Dies ist der Fall, wenn das Gericht entscheidet, dass ein “unverhältnismäßiger Nachteil” für das Kind entsteht, wenn die Zustimmung ausbleibt oder der Aufenthaltsort des Elternteiles gar nicht festzustellen ist.
Sonstige Adoptionsformen
Verwandtenadoption
Neben den erwähnten gibt es noch andere Adoptionsformen. So spricht man beispielsweise bei der Adoption eines verwandten Kindes von einer Verwandtenadoption. Als Voraussetzung gilt ein Verwandtschafts-/Verschwägerungsverhältnis bis zum dritten Grad.
Pflegekindadoption
Von einer Pflegekindadoption ist die Rede, wenn ein Pflegekind adoptiert wird. Dies ist in Deutschland nicht sehr oft der Fall, da zum Einen die leiblichen Eltern solcher Kinder sehr selten darauf einwilligen und zum Anderen die Pflegeeltern meist lieber das Dauerpflegeverhältnis beibehalten. Denn sobald sie das Pflegekind adoptieren, entfallen das Pflegegeld und die Unterstützungsangebote der Kinder- und Jugendhilfe.
Letztendlich handelt es sich bei Pflegekindern sehr häufig um Kinder mit einer besonderen Vorgeschichte, sodass die Pflegeeltern sich den damit zusammenhängenden Herausforderungen oft nicht zu stellen trauen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Kind in der Vergangenheit emotional oder sexuell missbraucht wurde und aus diesem Grund besondere psychologische Betreuung braucht.
Ablauf einer Adoption
- Eignungsprüfung der Adoptiv-Eltern
- Adoptionspflegezeit
- Kennenlernphase
- Offizielle Adoption nach erfolgreichem Adoptionsverfahren
Eignungsprüfung der potentiellen Adoptiv-Eltern
Nach der Antragstellung auf eine Adoption werden die gesetzlichen Voraussetzungen zunächst mal überprüft. Daneben erfolgt von der jeweiligen Adoptionsvermittlungsstelle noch die Eignungsfeststellung.
Im Rahmen dieser wird überprüft, ob das adoptionswillige Paar sich als potenzielles Elternpaar überhaupt geeignet ist. Dies bedeutet, dass diese darauf gefasst sein müssen, ihr gesamtes Privatleben offenzulegen. Immerhin will das Jugendamt vor der Einwilligung einer Adaption sicher gehen, dass dies zum Wohle des Kindes geschieht und das Kind Geborgenheit und Zuwendung innerhalb der neuen Familie findet. So ist es möglich, dass das Jugendamt überprüfen will, ob die Beziehung zwischen den Partnern als stabil gilt.
Zudem werden im Rahmen der notwendigen informativen Gespräche die Motivation für die Adoption und die geplanten erzieherischen Konzepte erfragt. Bei der Überprüfung des familiären Umfelds, in dem das Kind zukünftig leben und aufwachsen soll, stattet das Jugendamt häufig Hausbesuche ab. So können sich die Sozialarbeiter an Ort und Stelle selbst davon überzeugen, dass ausreichend Raum im Haus für das Kind zur Verfügung steht und die Familienverhältnisse stabil sind.
Bei Paaren, die bereits Kinder haben, wird zudem überprüft, ob die leiblichen Kinder der Adoption ebenfalls zustimmen. Ist dies nicht der Fall, wird die Adoption kaum möglich, da das Kind nicht in einer vergifteten Familienatmosphäre aufwachsen soll.
In dieser Zeit werden von den Vermittlungsstellen häufig sog. Eltern-Trainings angeboten. Im Rahmen dieser wird über die Herausforderungen gesprochen, die eine Adoption mit sich bringt. Auf diese Weise beginnt schon die Auseinandersetzung mit zukünftig relevanten Themen, wie zum Beispiel mit der Frage nach dem richtigen Zeitpunkt der Aufklärung des Kindes über dessen Herkunft.
Adoptionspflegezeit
Der Zeitraum, in dem überprüft wird, ob die Adoptionswilligen sich überhaupt als potenzielle Eltern eignen, wird als Adoptionspflegezeit bezeichnet.
Kennenlernphase
Werden die adoptionswilligen Eltern als geeignet empfunden, erfolgt die Kennenlernphase. Diese gibt Aufschluss darüber, ob ein Aufbau des Eltern-Kind-Verhältnisses und einer Beziehung zwischen den künftigen Adoptiveltern und dem Kind überhaupt möglich ist.
Dazu ist es nötig, dass das Kind zu den adoptionswilligen Eltern zieht. Damit beginnt der vorübergehende Status einer Pflegefamilie. Die Adoptiveltern sind hier bereits unterhaltspflichtig, doch rechtlich gesehen gehört das Kind noch den leiblichen Eltern.
Diese dauert bei Säuglingen etwa ein Jahr lang. Bei etwas älteren Kindern muss man auf längere Wartezeit gefasst sein. Bei Auslandsadoptionen ist die Adoptionspflegezeit in der Regel verkürzt.
Die Adoptionspflegezeit wird von adoptionswilligen Paaren als besonders umständlich erlebt, da diese für sie mit viel Stress und Unsicherheit verbunden ist. Immerhin wird diese Zeit von ständiger Angst begleitet, von der Adoptionsvermittlungsstelle als zur Adoption ungeeignet erklärt zu werden. Um dies zu vermeiden, entscheiden sich viele Eltern für die Auslandsadoption.
Die Adoptionspflegezeit wird bis zum Ende des Adoptionsverfahrens intensiv vom Jugendamt betreut und unterstützt. Wenn dieses die Kennenlernphase als erfolgreich einstuft, wird die Adoption erst rechtskräftig.
Offizielle Adoption
Im letzten Schritt entscheidet das Familiengericht über die Adoption. Davor müssen die zukünftigen Adoptiveltern einen Aufnahmeantrag stellen und das Jugendamt sein Gutachten und seine Stellungnahme einreichen.
Kind adoptieren wegen Kinderlosigkeit und unerfüllter Kinderwunsch
Bei der Überprüfung der Motive für die Adoption wird der Kinderlosigkeit besondere Beachtung geschenkt. Den Jugendämtern ist es besonders wichtig, dass die Auseinandersetzung des Paares mit deren Kinderlosigkeit tatsächlich abgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass diese alle medizinischen Versuche, ein leibliches Kind zu bekommen, hinter sich haben müssen.
Wenn das Jugendamt feststellt, dass die medizinischen Versuche parallel zu einem Adoptionsverfahren ablaufen, ist damit zu rechnen, dass das Verfahren ungünstig für das adoptionswillige Paar ausfällt.
Auslandsadoption: Kinder aus dem Ausland adoptieren
Wem die Voraussetzungen und der Adoptionsprozess in Deutschland bei einer Inlandadoption zu umständlich erscheinen, greift oft lieber zu einer Auslandsadoption, um diesen auszuweichen. Dabei sind die Voraussetzungen dieser Adoptionsart ebenfalls nicht zu unterschätzen.
Eine Auslandsadoption ist sowohl mit großem Kosten- und Zeitaufwand verbunden, als auch mit rechtlichen Voraussetzungen, die zu beachten sind.
Solltest du ebenfalls über eine Auslandsadoption nachdenken, musst du folgende Punkte beachten.
Was muss man bei einer Auslandsadoption beachten:
- Es liegt ein großer Unterschied zwischen den Vertragsstaaten und den Nichtvertragsstaaten des “Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption”. Dieses Abkommen dient dazu, den rechtlichen Rahmen einer Auslandsadoption zu regeln und Missbrauch zu vermeiden. Aus diesem Grund sind unbedingt die Vertragsstaaten des Haager Adoptionsübereinkommens zu bevorzugen.
- Vor der Wahl des jeweiligen Landes solltest du dich schon mit den Adoptionsvorschriften dieses Landes auseinandersetzen. Informationen hierzu können bei den Vermittlungsstellen eingeholt werden.
- Die Vermittlungsstelle für eine Auslandsadoption muss sich in Deutschland befinden. Es kommen dieselben Vermittlungsstellen in Frage, welche auch für die Inlandadoption zuständig sind.
- Die Vermittlungsstelle ist für die Eignungsprüfung zuständig. Die Prüfungsvorgaben variieren oft je nach Vermittlungsstelle. Daher sollte man sich vor der Auswahl der Vermittlungsstelle über die Vorgaben im Prüfungsverfahren der jeweiligen Vermittlungsstelle erkundigen.
- Die Voraussetzungen, welche geprüft werden, sind, wie bei einer Inlandadoption, ein sicheres Einkommen, ausreichend Wohnraum und stabile Familienverhältnisse.
- Die Vermittlungsstelle stellt die erforderlichen Unterlagen für die Auslandsadoption nach Anfrage zur Verfügung.
Die Phase der Eingewöhnung
Das Eingewöhnen beginnt schon in der Kennenlernphase. Doch es ist Tatsache, dass es einfach länger dauern kann, bis ein vertrautes Eltern-Kind-Verhältnis aufgebaut ist. Von den Adoptiveltern, sowie den übrigen Familienmitgliedern erfordert dies in erster Linie viel Einfühlungsvermögen und Geduld. Dem neuen Kind muss mit sehr viel Verständnis gegenübergetreten werden; insbesondere dann, wenn Probleme auftreten. Denn nur auf diese Weise kann ein Vertrauensaufbau erwartet werden.
Für das Kind selbst handelt es sich hierbei zwar um eine neue Chance, jedoch auch um eine komplette Änderung des bis dahin gewöhnten Lebens und der bis dahin bekannten Umgebung.
Daher ist eine anfängliche Distanz zu erwarten, sowie eine mit der neuen Situation verbundene Unsicherheit.
Aus diesem Grund wird empfohlen, das Kind nicht gleich am Anfang mit zu viel Neuem zu überfordern. Zwar können es die neuen Familienmitglieder kaum abwarten, das neue Familienmitglied kennenzulernen und willkommen zu heißen, doch hier ist Vorsicht gefragt.
Für den Anfang sollte dem Kind zunächst Mal eine überschaubare Anzahl an Bezugspersonen kennenlernen. Der Umkreis wird dann schrittweise um neue Gesichter und Bekanntschaften erweitert. Denn die meisten dieser Kinder sind bereits sehr früh mit dem Verlassen konfrontiert worden, sodass sie mit Verlustängsten in die neue Familie kommen.
Nach Vollzug der Adoption erhält das Kind den Nachnamen der Adoptiveltern. Der Vornahme kann nur in bestimmten Fällen geändert werden, so zum Beispiel, wenn es sich um eine Auslandsadoption handelt und der ursprüngliche Vorname unaussprechlich ist oder Probleme beim Integrationsprozess bereiten könnte.
Daneben erhält das Kind eine neue Geburtsurkunde, welche keinen Hinweis darauf gibt, dass es sich um ein adoptiertes Kind handelt.
Aufklärung über die Herkunft
Ist das Kind bei der Adoption schon etwas älter, weiß es bereits, dass die neuen Eltern nicht die leiblichen sind. Zwar entfällt hier die Angst vor dem späteren Zeitpunkt der Aufklärung, doch das Kind wird mit der Zeit immer mehr Fragen stellen. Und die Informationen, die das Kind haben will und braucht, sollte man ihm nicht vorenthalten.
Wird ein Säugling adoptiert, wächst es zunächst mit der Überzeugung auf, seine Eltern wären auch die leiblichen Eltern. Es mag zwar einfacher klingen, die Wahrheit einfach zu verheimlichen, doch das ist auf keinem Fall zu empfehlen. Denn es ist nur eine Frage der Zeit, bis das Kind mit der Wahrheit konfrontiert wird. Und Adoptivkinder, welche erst als Jugendliche oder gar als Erwachsene mit der Wahrheit konfrontiert werden, geraten sehr oft in eine tiefe Identitätskrise.
Zwar ist die Aufklärung über die Herkunft für die Adoptiveltern mit sehr viel Angst und Unsicherheit verbunden, doch das Jugendamt stellt für solche Situationen bei Bedarf die nötige und sehr hilfreiche Unterstützung.
Kosten einer Adoption
Wie teuer ist eine Adoption in Deutschland?
Wer sich für eine Adoption entschieden hat, muss mit Kosten für das Familiengericht, den Notar und für nötige Beglaubigungen und Einwilligungserklärungen rechnen. Diese betragen einige Hundert Euro.
Das Adoptionsverfahren in Deutschland an sich ist kostenlos, da dieses im Inland gebührenfrei ist.
Wie teuer ist es, ein Kind aus dem Ausland zu adoptieren?
Für die Auslandsadoption verlangt das Jugendamt, je nach Bundesland etwa 800 bis 1200 Euro Gebühr. Zusätzliche Kosten, welche durch die Vermittlungsstelle und die Reisen in das Herkunftsland des Kindes entstehen, kommen noch hinzu.
Daneben wird zusätzlich für Übersetzungen von Urkunden und Eignungsberichten, Beglaubigungen und den Dokumentenversand gezahlt.
Nicht selten muss man bei einer Auslandsadoption mit Gesamtkosten von etwa 15.000 bis 20.000 Euro rechnen.
Checkliste für die Adoption
Wenn du darüber nachdenkst, ein Kind zu adoptieren, wäre es sinnvoll, sich mit folgenden Fragen auseinanderzusetzen, bevor ein Antrag auf Adoption gestellt wird:
Adoptions-Checkliste:
- Ist dein Wunsch nach leiblichen Kindern wirklich abgeschlossen?
- Fühlen dein Partner und du euch auch ohne ein Kind miteinander wohl und ist eure Beziehung gefestigt genug, selbst eine mögliche Ablehnung zu überstehen?
- Wollt ihr beide ein Kind adoptieren?
- Bist du bereit dazu, in Zukunft viel Zeit zu investieren, auch wenn dies bedeutet, dass du beruflich zurückstecken musst?
- Bist du dazu bereit, dich auf die Vorgeschichte des Adoptivkindes einzulassen, und zwar vorbehaltlos?
- Kannst du den Gedanken ertragen, dass dein Kind eines Tages Kontakt zu den leiblichen Eltern aufnehmen will?
- Bist du bereit dazu, im Familien- und Freundesumkreis offen mit dem neuen Familienverhältnis umzugehen?
- Bist du bereit dazu, deinem Kind auf Fragen nach der Herkunft offen und ehrlich zu antworten, und zwar schon im Alter von etwa vier Jahren ?
- Bist du bereit auf die lange Wartezeit sowie auf die, mit dem Adoptionsverfahren verbundenen, Herausforderungen?
Diese sind nur manche von den grundlegenden Fragen, welche beantwortet werden müssen, bevor die Entscheidung dazu getroffen wird, einen Antrag auf Adoption zu stellen.
Besteht der Wunsch nach einer Adoption weiter, trotz der Herausforderungen, mit denen im Rahmen des Adoptionsverfahrens gerechnet werden muss, wappne dich mit Geduld und viel Verständnis. Vor allem mit dem Verständnis für den umfangreichen Prozess selbst. Denn schließlich ist das Ziel dieses Prozesses, die richtigen Eltern für das Kind zu finden, welche ihm ihre grenzenlose Liebe, ein stabiles Zuhause und die nötige Geborgenheit bieten können – und nicht umgekehrt!
Fazit
Das Adoptionsverfahren in Deutschland ist ein umfangreicher Prozess, der von vielen adoptionswilligen Paaren als wirklich aufreibend erlebt wird, welcher mit strengen Voraussetzungen verbunden ist. Doch hat man sich zu einer Adoption fest entschlossen, ist das Resultat des langwierigen Prozesses einfach jede Mühe wert.
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Eine Freundin von mir wünscht sich schon seit zwei Jahren ein Baby und selbst die Künstliche Befruchtung hat nicht funktioniert. Sich für ein Adoptionsverfahren zu entscheiden, erscheint mir wirklich schwer. Alles hat eine Vor- und Nachteile. Wahrscheinlich wäre für mich eine Halboffene Adoption das richtige, denn da haben die Leiblichen Eltern die Chance die Entwicklung aus der Ferne zu beobachten. Oft hört man von Fällen, bei denen die Leiblichen Eltern wenn erstmal ein Kontakt zum Kind besteht es nicht schaffen den nötigen Abstand zu halten bei Erziehung usw.
Freunde von uns wollen ein Kind aus Russland adoptieren. Ich wusste gar nicht, dass es ein Übereinkommen gibt zum Schutz für die Kinder bei internationalen Adoptionen. Zu Adoptieren ist wirklich komplex und man muss durch viele Überprüfungen durch. Das finde ich aber gut, denn so wird sichergestellt, dass das Kind in sichere Hände übergeben wird.
Hallo Wolfgang,
ja, das ist einerseits gut. Andererseits schreckt es viele vor einer Adoption ab. Und vielleicht wäre eine solche Prüfung auch bei manch einem Paar angebracht, das auf natürlichem Wege Kinder bekommt.
Viele Grüße,
Hanna
Ich verstehe total, wenn sich Pärchen ein Kind wünschen und sich für Adoption entscheiden wenn es nicht klappt. Adoptieren ist bestimmt nicht so einfach wie man es sich vorstellt, besonders wenn noch eine dritte Person involviert ist. Ich wüsste auch gar nicht ob, wie und wann man seinem Kind dann erklärt, dass es Adoptiert ist.
Hallo Mailin,
das ist eine wirklich gute Frage. Ich persönlich würde das von Anfang an erklären. Also, dass das Kind bei einer anderen Mama im Bauch war. Sonst gibt es irgendwann ein riesen Drama…
Liebe Grüße,
Hanna
Adoption ist eine gute Lösung für Paare die selbst keine Kinder haben können. Ich wusste nicht dass es so viel Voraussetzungen gibt. Gut zu wissen, dass Paare vor der Adoption mindestens 2 Jahre verheiratet gewesen sein müssen.
Eine sehr gute Freundin kann leider keine Kinder bekommen und überlegt nun mit ihrem Mann, ob sie den Schritt der Adoption gehen sollen. Mir war nicht bewusst, dass das Bewerbungsverfahren so umfangreich und aufwendig ist. Die Verteilung von Kind zu potentielle Eltern finde ich auch sehr groß, ich hätte nicht gedacht, dass auf ein Kind zehn Eltern kommen. Ich werde meiner Freundin mal nahe legen, dass sie sich bei einem Fachanwalt für Familienrecht erkundigt. Er kann sie und ihren Mann bestimmt intensiv beraten.
Meine Schwester möchte auch gerne ein Kind adoptieren. Gut zu wissen, dass generell sowohl Paare als auch Alleinstehende eine Adoption beantragen können. Sie hat sich zur Hilfe Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht gesucht.