Liebe frisch gebackene Eltern, herzlichen Glückwunsch zur Geburt Eures Kindes! Ihr habt es geschafft! Die Schwangerschaft und Vorbereitung auf die Niederkunft liegen hinter Euch, die Geburt Eures Kindes ist hoffentlich gut verlaufen, so dass Mutter und Neugeborenes wohlauf sind. (Sollte es wider Erwarten nicht so reibungslos gewesen sein, so wünsche ich Euch alles Glück dieser Welt, dass alles gut wird!)…Und nun steht Euch eines der größten Abenteuer Eures Lebens bevor: die Begleitung Eures Babys bis zum Erwachsenenalter.
Doch bevor Ihr Euch näher kennen lernen dürft (bis zur Geburt habt Ihr ja nur ein paar „Innenaufnahmen vom Bauch mit Baby“ gesehen), hat Euer Baby schon den ersten Termin beim Kinderarzt! Eine erste Vorsorge-Untersuchung, die sogenannte U1, steht an – und damit eine von 12 festgelegten Vorsorge-Untersuchungen für Kinder und Jugendliche.
Themen des Beitrags
Die erste Vorsorge-Untersuchung wird direkt nach der Entbindung noch im Kreißsaal durchgeführt. Das ist die U, die Ihr in den meisten Fällen gar nicht mitbekommt. Eventuell darf die Person, die (neben der Hebamme) die Gebärende bei der Geburt begleitet hat, dabei sein. Allerdings braucht die erschöpfte Mutter nach der enormen Anstrengung der Entbindung auch erst einmal Fürsorge, Zuspruch und Zuwendung.
Je nachdem, wann Mutter und Baby aus dem Krankenhaus entlassen werden, findet auch die U2 noch in der Klinik statt. Diese ist festgelegt auf die Zeit zwischen dem 3. – 10. Lebenstag. Und so werdet Ihr das Krankenhaus nicht nur als stolze Eltern sondern auch als stolze Besitzer eines gelben U-Untersuchungssheftes (oder korrekt „Kinderuntersuchungsheftes“) mit den ersten Einträgen zu Eurem Baby verlassen.
Wieso, weshalb, warum gibt es diese Untersuchungen?
Nein, diese Vorsorge-Untersuchungen sind nicht dafür da, Euren Terminkalender bereits während der ersten Lebensmonate Eures Kindes zu füllen! Bei dieser Reihe von zeitlich festgelegten Vorsorge-Untersuchungen wird vom Kinderarzt untersucht, ob sich Euer Kind gemäß seines Alters „normal“ entwickelt und ob Krankheiten oder Entwicklungsstörungen vorliegen. Etwaige Auffälligkeiten können bei diesen Arztbesuchen vorzeitig erkannt und aufgrund der Diagnose entsprechend behandelt werden.
Ganz ehrlich, wenn es diese U-Untersuchungen nicht gäbe, würden die Eltern doch nicht zum Kinderarzt marschieren, sofern es keine äußerlichen Anzeigen für eine Erkrankung oder Entwicklungsverzögerung bei ihrem Kind gäbe. Zudem ist es für Eltern schwer zu entscheiden, was als „normal“ gilt. Schwerwiegende gesundheitliche Probleme wie zum Beispiel ein Herzfehler, eine unterentwickelte Niere oder ähnliches würden ohne die regelmäßigen Checks eventuell erst im akuten Stadium oder gar zu spät erkannt und könnten zum Tod des Kindes führen. Grob formuliert dient diese Reihe von Untersuchungen auch dem Schutz des Kindes.
Wann finden die U-Untersuchungen statt?
Vorne auf dem gelben Untersuchungsheft findet Ihr die Angaben, innerhalb von welchem Lebenszeitraum Ihr Euer Kind zu welcher U-Untersuchung anmelden und beim Kinderarzt vorstellen sollt. Manche Kliniken errechnen anhand des Geburtsdatums die genauen kalendarischen Daten für Euer Kind und kleben die Übersicht auf das Untersuchungsheft. Sollte dies nicht der Fall sein, solltet Ihr hier selbst tätig werden: Rechnet Euch die Zeiträume aus tragt sie in der Spalte von…bis….ein. Das erleichtert Euch die Terminfixierung für die nächste U-Untersuchung.
Der Vollständigkeit halber habe ich Euch hier noch einmal eine kurze Übersicht zusammengestellt:
Untersuchung | Zeitraum |
U1 | Direkt nach der Entbindung |
U2 | 3. – 10. Lebenstag |
U3 | 4. – 5. Lebenswoche |
U4 | 3. – 4. Lebensmonat |
U5 | 6. – 7. Lebensmonat |
U6 | 10. – 12. Lebensmonat |
U7 | 21. – 24. Lebensmonat |
U7a | 34. – 36. Lebensmonat |
U8 | 46. – 48. Lebensmonat |
U9 | 60. – 64. Lebensmonat |
Anmerkung: Es kann sein, dass der Kinderarzt empfiehlt, die nächste U-Untersuchung etwas später als in dem errechneten Zeitraum durchzuführen. Das ist häufig bei Frühchen der Fall, da sie unter Umständen manche Entwicklungsstufen später erreichen als andere.
Was muss ich für die U-Untersuchungen tun?
Zunächst einmal solltet Ihr rechtzeitig einen Termin beim Kinderarzt vereinbaren. Fixiert doch einfach gleich den Zeitpunkt für die kommende Untersuchung, wenn Ihr vor Ort seid. Dann gerät das nicht in Vergessenheit.
Zu allen U-Untersuchungs-Terminen solltet Ihr unbedingt das gelbe Heft sowie den Impfpass mitbringen.Das gelbe Kinderuntersuchungsheft erhält die Mutter nach der Geburt oder spätestens bei der Entlassung aus der Klinik. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse, Befunde und eventuelle Auffälligkeiten schriftlich festgehalten.
Der Impfpass wird bei der ersten Impfung Eures Kindes ausgestellt und ebenfalls der Mutter ausgehändigt.
Nehmt einfach immer beide Dokumente mit, wenn Ihr zur U-Untersuchung geht, dann habt Ihr alles dabei. Solltet Ihr mit dem gelben noch ein grünes Checkheft bekommen: Das ist für die Ergebnisse weiterer Vorsorge-Untersuchungen und kommt erst später ins Spiel.
3 Tipps und hilfreiche Vorbereitungen für die bevorstehenden Vorsorgeuntersuchungen
- Was für mich recht hilfreich war: Ich habe immer ca. eine Woche vor der als nächstes anstehenden U-Untersuchung kurz im Internet oder eben im gelben Heft nachgesehen, welche Untersuchungen anstehen bzw. welche Entwicklungsschritte erfragt werden.
Sicher beobachtet Ihr Euer Kind sowieso recht genau und registriert seine Fortschritte. Aber Ihr kommt ja auch mit anderen Eltern zusammen, die vielleicht (und leider) anpreisen, was ihr Kind schon alles kann…Wenn Ihr gedanklich ein wenig auf den Arzttermin vorbereitet seid, könnt Ihr eventuelle Unsicherheiten schnell ausräumen – das entspannt ungemein, vor allem beim ersten Kind. - Apropos „entspannt“: Es könnte einmal passieren, dass Euer Kind sich gerade in einer Trotzphase befindet und beim Arzt die „Mitarbeit“ verweigert.
Für den Fall, dass es sich zum Beispiel partout nicht wiegen und messen lassen will, könntet Ihr mit aktuellen Angaben zu Gewicht, Kopfumfang und Größe den Fortgang der Untersuchungen positiv beeinflussen und Eurem Kind den Wind aus den Segeln nehmen (diese Methode musst ich nur einmal anwenden). - Für den Termin empfehle ich Euch weiterhin, die Wickeltasche mit einer Unterlage und einem kleinen Lieblings-Spielzeug oder -Kuscheltier mitzunehmen, das Eurem Kind Sicherheit gibt.
Außerdem kann es sein, dass Ihr einmal etwas zum Ablenken braucht (beispielsweise bei einer Impfung).
Was wird mit meinem Baby bei den U-Untersuchungen gemacht?
Kurz gesagt: Sämtliche U-Untersuchungen dienen in erster Linie der Vorsorge und Früherkennung. Die gesetzlichen Krankenkassen sind dazu verpflichtet, die Kosten für die Vorsorge-Untersuchungen U1 bis U9 komplett zu übernehmen. Auf diese Weise kommt der Staat seiner Fürsorge-Pflicht für Minderjährige nach.
Für alle Us gilt, dass Screenings zu bestimmten Krankheiten durchgeführt werden. Weiterhin finden körperliche Untersuchungen wie Gewicht, Körpergröße, Kopfumfang, sowie die Überprüfung einer altersgemäßen Entwicklung des Körpers und Geistes Eures Kindes statt. Außerdem werden einzelne Organe, Kopf und der Bewegungsapparat angeschaut.
Hinzu kommen die Bewertung von Grob- und Feinmotorik Eures Kindes, seiner Wahrnehmung und das Verarbeiten von Informationen sowie die Betrachtung seiner sozialen und emotionalen Kompetenz. Im Zuge dessen wird auch beobachtet, ob und wie es mit Euch interagiert. Bei den Terminen wird außerdem der Impfstatus kontrolliert – und verabredete Impfungen werden durchgeführt.
Sollte der Kinderarzt bei diesen Untersuchungen eine Krankheit, Fehlentwicklung oder auch eine psychische Belastung feststellen, so ist er verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass eine entsprechende Therapie durchgeführt wird. Hierzu gehört auch der Hinweis auf örtliche und regionale Angebote für Eltern und Kind.
Ein weiterer wichtiger Baustein der U-Untersuchungen ist die Beratung von Euch als Eltern. Dazu zählen auch die Aufklärung und Beratung bezüglich möglicher Impfungen, Empfehlungen zu zahnmedizinischen und augenärztlichen Untersuchungen bzw. -Maßnahmen.
Welche Untersuchungen im Detail bei den einzelnen U-Terminen durchgeführt werden, findet Ihr in den verlinkten Beiträgen zur U1 bis U9.
U1-Untersuchung (unmittelbar nach der Geburt)
Unmittelbar nach der Geburt findet die erste Untersuchung Eures Babys statt – die U1 oder auch Neugeborenen-Erstuntersuchung. Kurz zusammengefasst geht es bei dieser Untersuchung darum, dass ein Kinderarzt, eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger schauen, ob Euer Baby die Geburt „unbeschadet“ überstanden hat. Im Fokus steht die Frage: Sind aufgrund äußerlicher Fehlbildungen oder bestimmter Hinweise auf eine Krankheit ärztliche Sofortmaßnahmen notwendig? Wenn ja, müssen diese unmittelbar eingeleitet werden. Außerdem wird der sogenannte APGAR-Wert bestimmt: Dieser Wert wird nach fünf und dann noch einmal nach zehn Minuten geprüft und gibt Auskunft über die Hautfarbe Eures Babys, seinen Herzschlag, seine Reflexe und seine Atmung. APGAR steht für Atmung, Puls, Grundtonus, Aussehen, Reflexe.
Zudem wird der Nabelschnur Blut entnommen, um dessen Säuregrad bestimmen und eine Aussage darüber treffen zu können, wie gut Euer Baby während der Geburt mit Sauerstoff versorgt war.
Und natürlich wird Euer Baby auch gemessen und gewogen! Wenn Ihr Euer Einverständnis gebt, erhält das Neugeborene noch Vitamin K. Warum? Dieses Vitamin beugt lebensbedrohlichen inneren Blutungen bei Eurem Baby vor.
Bis spätestens zum vollendeten 3. Lebenstag wird per Hör-Screening festgestellt, ob Euer Baby beidseitig gut hören kann, und es kann zudem ein sogenanntes Neugeborenen-Screening durchgeführt werden. „Kann“, weil hierfür Euer schriftliches Einverständnis notwendig ist.
Was wird gemacht? Für diese Untersuchung werden ein paar Tropfen Blut aus der Ferse Eures Babys entnommen. Mit diesem Blut können frühestmöglich erbliche (und für Euer Baby eventuell lebensbedrohliche) Stoffwechsel- und Schilddrüse-Erkrankungen erkannt und entsprechend zeitnah behandelt werden.
Hier gibts alle Infos über Ablauf und Behandlung der U1.
U2-Untersuchung (3. Bis 10. Lebenstag)
Wenn sich Mutter und Baby im Zeitraum vom 3. bis 10. Lebenstag Eures Babys noch im Krankenhaus befinden, wird die U2-Untersuchung noch dort vorgenommen (ansonsten beim behandelnden Kinderarzt bitte schnellstmöglich einen Termin vereinbaren!).
Euer Baby wird wieder gemessen, gewogen und erhält eine weitere Vitamin-K-Gabe, sofern Ihr bei der U1 zugestimmt habt. Wurden noch kein Hör-Screening oder gewünschte Tests auf angeborene Stoffwechselkrankheiten oder Mukoviszidose durchgeführt, so können diese noch im Rahmen der U2-Untersuchung erfolgen (je früher hier Erkrankungen festgestellt werden, desto hilfreicher sind die Untersuchungs-Ergebnisse für eine schnelle Behandlung). Es erfolgt auch eine eingehende körperliche Untersuchung – dabei liegt das Augenmerk auch auf angeborenen oder sonstigen Fehlerkrankungen, die unter Umständen behandelt werden müssen: Babys Haut (hat es Gelbsucht?), Sinnesorgane, Brust- und Bauchorgane, Geschlechtsorgane, Kopf (auch Mund, Nase, Augen und Ohren) sowie Babys Skelettsystem mit Muskeln und Nerven werden genau von einer Kinderärztin oder einem Kinderarzt angeschaut.
Außerdem werdet Ihr als Eltern über eine empfohlene Vitamin D-/Flourid-Gabe, Ernährung und Stillen (inkl. der Eltern-Kind-Angebote in Eurem wohnlichen Umkreis) und Maßnahmen informiert, wie das Risiko des plötzlichen Kindstods verringert werden kann.
Hier gibts alle Infos über Ablauf und Behandlung der U2.
U3-Untersuchung (4. Bis 5. Lebenswoche)
Bei dieser U-Untersuchung lernt die Kinderärztin oder der Kinderarzt Eurer Wahl Euer Baby und meistens auch Euch als Eltern das erste Mal kennen. Nehmt Euch daher bitte entsprechend Zeit für diesen Termin.
Euer Baby wird gewogen, gemessen und wieder gründlich körperlich untersucht. Bei diesem und den folgenden U-Terminen geht es stets darum, eventuelle Auffälligkeiten bei der Entwicklung Eures Kindes frühzeitig zu diagnostizieren. Nimmt Euer Baby Geräusche wahr? Funktionieren sein Saug- und Greifreflex? Diese und weitere Funktionen werden eingehend betrachtet.
Auch ein Ultraschall der Hüftgelenke wird im Zuge der U3-Untersuchung durchgeführt. Sollte eine Fehlstellung vorliegen, werdet Ihr über notwendige medizinische Maßnahmen unterrichtet, um Eurem Kind Beschwerden zu ersparen, die es unter Umständen sein Leben lang begleiten könnten.
Im Gespräch mit Euch wird die Ärztin oder der Arzt einige Fragen zum Trink-, Schlaf-, und Schreiverhalten Eures Babys klären und Euch wieder auf Maßnahmen zur Risiko-Minderung des plötzlichen Kindstods hinweisen.
Empfehlungen zur Gabe von Vitamin D und Flourid sowie zu möglichen Impfungen und Eltern-Kind-Gruppen finden ebenfalls im Zuge der U3 statt.
Hier gibts alle Infos über Ablauf und Behandlung der U3.
U4-Untersuchung (3. Bis 4. Lebensmonat)
Bei diesem Termin wird wieder eingehend beobachtet, ob sich Euer Baby sowohl körperlich als auch geistig altersgerecht entwickelt. Es wird wieder gründlich untersucht, der Kopfumfang gemessen, und kontrolliert, ob die Fontanelle (die Knochenlücke am Kopf) noch groß genug ist für das weitere Schädelwachstum. Die Beweglichkeit und Bewegungen Eures Kindes stehen unter Beobachtung, und mit einem einfachen Hörtest testen Frau oder Herr Doktor die Hör- und Reaktionsfähigkeit Eures Babys.
Wenn Euer Kind keine Infekte hat, kann der Kinderarzt bei diesem Termin die ersten Impfungen vornehmen. Die Entscheidung, ob und welche Impfungen durchgeführt werden sollen, liegt immer bei Euch (Ihr solltet jedoch im Hinterkopf haben, dass manche Betreuungseinrichtungen auf bestimmte Impfungen bestehen).
Themen wie Ernährung, Verdauung, Unfallverhütung sowie die Förderung des Sprachverhaltens spielen bei dieser U-Untersuchung ebenfalls eine Rolle. Außerdem erhaltet Ihr Informationen, wie Ihr mit Kinderkrankheiten und/oder Fieber umgehen solltet.
Hier gibts alle Infos über Ablauf und Behandlung der U4.
U5-Untersuchung (6. Bis 7. Lebensmonat)
Neben den Untersuchungen der körperlichen und geistigen Entwicklung Eures Kindes werdet Ihr wiederum zur altersgerechten Ernährung und Zahngesundheit informiert. Es werden Tests zum Seh- und Hörvermögen durchgeführt. Das Thema Unfallverhütung ist auch diesmal wieder ein wichtiger Punkt im Gespräch mit Euch: Da Euer Baby jetzt immer mobiler wird, werdet Ihr eventuell in Eurem Heim ein paar Änderungen vornehmen müssen, um es „sicher zu machen“ (Treppen, Steckdosen, Herdknöpfe…). Leider ist auch das Thema plötzlicher Kindstod mit der Risikominderung noch nicht vom Tisch.
Vor allem die Fragen „Wie bewegt sich Euer Baby bzw. wie beweglich ist es?“ und „Inwieweit beherrscht der kleine Mensch seinen Körper?“ spielen bei der U5 eine Rolle. Mit kleinen Übungen werden seine Reflexe getestet (nicht wundern, oftmals kommen die Reflexe schon bei der Interaktion mit Euch zum Vorschein, so dass keine „Test“ notwendig sind).
Ein weiterer wichtiger Baustein der U5 ist der Kontakt zwischen Euch: Wie reagiert Euer Baby auf Euch bzw. wie interagiert Euer Baby mit Euch? Formt Euer Baby Laute? Brabbelt es schon vor sich hin? Keine Angst, wenn es sein „Können“ nicht in Gegenwart eines Doktors zeigt, erzählt es ihm einfach!
Hier gibts alle Infos über Ablauf und Behandlung der U5.
U6-Untersuchung (10. – 12. Lebensmonat)
Fast ein Jahr oder – je nach Termin – schon ein Jahr ist Euer Kind nun alt– und ist auch nicht mehr wirklich ein Baby! Sofern im Rahmen der Us nicht gepiekst wird (sprich geimpft oder Blut abgenommen wird), machen die Untersuchungen ab diesem Zeitpunkt Spaß! Euer Kind hat unglaubliche Entwicklungsschübe gemeistert und wird selbstverständlich im Rahmen dieses 6. U-Termins wieder dahingehend untersucht, ob seine körperliche und geistige Entwicklung seinem Alter entsprechen. Dabei wird ein großes Augenmerk auf seine Fein- und Grobmotorik gelegt: Beherrscht Euer Kind den Pinzettengriff? Hat es eine gute Hand-Mund-Koordination? Wie ist es unterwegs – robbend, rutschend oder krabbelnd? Zieht es sich vielleicht sogar schon an einem Stuhl hoch? Kann es schon alleine stehen? Ihr seht, die Bandbreite der Fortbewegungsmöglichkeiten ist groß in diesem Alter (das werdet Ihr auch feststellen, wenn Ihr mit Eurem Baby Spielgruppen besucht), aber eins ist klar: Alle gesunden Kinder haben bisher laufen gelernt – früher oder eben später!
Außerdem werdet Ihr umfassend zu den Themen empfohlene Impfungen (und sinnvoller Impfzeiträume), Ernährung und Verdauung sowie Zahngesundheit und Kindersicherheit aufgeklärt.
Hier gibts alle Infos über Ablauf und Behandlung der U6.
U7-Untersuchung (21. Bis 24. Lebensmonat -> zweiter Geburtstag)
Ein gutes Jahr mit rasanten Fortschritten liegt zwischen der letzten U-Untersuchung und der U7 – und hinter Euch als Familie. Daher werden neben geistiger und körperlicher Entwicklung Eures Kleinkindes nun auch sein Sprachvermögen und Sprachverständnis genauer betrachtet. Spielerische Tests zu seinem Spielverhalten und Können sowie zu seiner Beweglichkeit werden gemacht. Meistens haben die Kinder sehr viel Spaß dabei und kooperieren prima mit den Assistentinnen der Praxis oder dem Arzt. Im Gespräch mit Euch und bei der Interaktion mit Eurem Kind macht sich der Kinderarzt ein Bild von den sozialen und kognitiven Fähigkeiten Eures Nachwuchses.
Doch die Kinder befinden sich zeitgleich in einer Trotzphase. Auch dies wird im Rahmen des Termins besprochen. Hier bekommt Ihr unter Umständen sehr hilfreiche Tipps von Eurem nun schon sehr vertrauten Kinderarzt.
Weiterhin beleuchtet die U7 folgende Themen: Schutzimpfungen, Mundhygiene (eventuell verbunden mit der Empfehlung, Euer Kind in einer Zahnarztpraxis vorzustellen), Unfallverhütungs-Maßnahmen, Fragen/Tipps zum Schlafverhalten. Auch Hinweisen auf Allergien oder Unverträglichkeiten wird nachgegangen.
Hier gibts alle Infos über Ablauf und Behandlung der U7.
U7a-Untersuchung (34. Bis 36. Lebensmonat -> 3. Geburtstag)
Spätestens rund um den dritten Geburtstag stehen bei Eurem Kind Veränderungen ins Haus, denn die Kindergartenzeit bricht an! Wie ist der Stand der körperlichen, geistigen und vor allem sprachlichen Entwicklung? Gebraucht es die Ich-Form beim Erzählen oder dem Beantworten von Fragen? Hat sich der kleine Patient bezüglich seiner sozialen und geistigen Fähigkeiten weiterentwickelt? Entspricht auch seine Motorik dem Alter (hüpfen, laufen, rennen, balancieren)?
Die Sehfähigkeit wird mit Hilfe eines Sehtests festgestellt, bei dem auch das räumliche Sehen einbezogen wird. Auch das Hörvermögen wird mit kleinen Tests noch einmal abgeklopft.
Solltet Ihr mit Eurem Kind noch nicht beim Zahnarzt gewesen sein, so solltet Ihr es spätestens jetzt zu einer zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchung anmelden. Euer Kinderarzt kann lediglich die Entwicklung des Kiefers sowie grob die Beschaffenheit der Zähne feststellen.
Da der Kindergarten-Start unmittelbar bevorsteht oder gerade vollzogen wird, ist auch die Frage „Ist Euer Kind schon trocken?“ Teil der Untersuchung.
Hier gibts alle Infos über Ablauf und Behandlung der U7a
U8-Untersuchung (46. Bis 38. Lebensmonat -> 4. Geburtstag)
Selbstverständlich wird Euer Kind auch bei dieser U-Untersuchung wieder gründlich untersucht (inklusive Zahnwachstum). Hierzu zählen auch das Messen der Sehfähigkeit wie auch 3D- und Farbsehen. Für die körperliche Untersuchung darf Euer Kind schon zeigen, wie gut es sich selbst an- und ausziehen kann. Mittlerweile kommuniziert es schon mit dem Kinderarzt, der Eurem Kind vor der Untersuchung der Genitalien erklärt, dass es sein Körper ist, den nur genau benannte Personen anfassen dürfen. Wenn Euer Kind nicht zu schüchtern ist, beantwortet es die gestellten Fragen oftmals schon selbstständig. Zusammen mit kleinen Tests kann der Doktor so die Sprachfähigkeit (großer oder kleiner Wortschatz, Sprachfehler vorhanden?) feststellen. Grob- und Feinmotorik sowie Körperhaltung und Gleichgewicht wird der Arzt anhand kleiner Übungen überprüfen.
Themen wie Ernährung, Bewegung, Unfallverhütung aber auch der Umgang mit Medien (Fernsehen, Computer/Tablet und Smartphone) haben bei der U8 einen hohen Stellenwert.
Hier gibts alle Infos über Ablauf und Behandlung der U8.
U9-Untersuchung (60. Bis 64. Lebensmonat -> oder vor der Einschulung mit 6 Jahren)
Bei der U9 steht die Frage „Ist Euer Kind aus medizinischer Sicht schulreif?“ im Mittelpunkt der Untersuchungen. Dazu zählt, dass Euer Sprössling noch einmal ganzheitlich betrachtet und gründlich untersucht wird. Bestehen an irgendeiner Stelle entwicklungsseitige Auffälligkeiten, etwa bei der Grob- oder Feinmotorik, Beweglichkeit, der Sprache (kann es bestimmte Laute nicht klar oder gar nicht sprechen?), beim Wachstum, der Seh- oder Hörfähigkeit? Alles wichtig!
Da Euer Kind kurz vor dem Eintritt in die Schule steht, wird sich der Arzt danach erkundigen, ob es bestimmte Ängste hat, wie selbstständig es ist und wie es mit anderen Kindern umgeht. Freunde und Interessen sowie die Fähigkeiten zuzuhören und sich zu konzentrieren werden spielerisch abgefragt. Aber auch eventuelle vorhandene besondere Fähigkeiten oder spezielle Vorlieben werden bei dieser Untersuchung angesprochen.
Mit vielen kleinen spielerischen Tests stellt der Kinderarzt fest, ob Euer Kind reif ist, demnächst die Schule zu besuchen. Einfache Formen erkennen und nachmalen oder einen Baum / Menschen aus dem Kopf zeichnen, auf einem Bein hüpfen, auf eine Linie entlanglaufen sind ein paar Beispiele dafür, was Euer Kind erwartet. Ein großer Spaß!
Wie schon bei der U8-Untersuchung werden auch Ernährung, Bewegung, Unfallverhütung, der Umgang mit Medien und die Zahnhygiene erneut thematisiert.
Sind die U-Untersuchungen freiwillig oder gesetzlich vorgeschrieben bzw. Pflicht?
- Wenn nicht, warum sollten wir diese Untersuchungen durchführen lassen?
- Welche Vorteile bieten die U-Untersuchungen?
In den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind bereits seit 2009 die Untersuchungen U1 bis U9 verpflichtend. Für die anderen Bundesländer besteht (noch) keine gesetzliche Pflicht.
Doch nun kommt ein großes ABER, das Ihr im Hinterkopf haben solltet, wenn Ihr erwägt, die U-Untersuchungen nicht wahrzunehmen: Ihr würdet Euch ewig (unter Umständen sogar lebenslang) Vorwürfe machen, wenn etwaige Krankheiten oder Entwicklungsstörungen im Zuge der U-Untersuchungen hätten rechtzeitig erkannt werden können und deren Behandlung möglich gewesen wäre.
Versteht mich bitte nicht falsch – ich möchte Euch hier kein schlechtes Gewissen einreden. Vielmehr möchte ich Euch ein paar Vorteile nennen, die sich aus dieser Untersuchungsreihe für Euch und Euer Kind ergeben:
- Für die U-Untersuchungen müsst Ihr beim Kinderarzt rechtzeitig einen Termin vereinbaren. Warum? Da für diese Us genau festgelegt ist, welche Untersuchungen durchgeführt werden müssen, ist die Arztpraxis verpflichtet, genügend Zeit für Euch einzuplanen. Und da kommen wir zu einem weiteren positiven Aspekt jener turnusmäßigen Kinderarzt-Besuche: Bei diesen Terminen könnt Ihr nebenbei auch alle Fragen stellen, die sich zwischen den Untersuchungen für Euch bezüglich Eures Babys/Kleinkinds/Jugendlichen ergeben haben. Ich fand diese Arztbesuche eigentlich immer beruhigend, aufschlussreich und äußerst praktisch, weil ich mir dadurch einige Anrufe oder Zwischendurch-Termine beim Kinderarzt sparen konnte.
- Wenn Ihr das Glück habt, Euer Kind spätestens von der U3 an bis zur U9 oder sogar J2 (das entspräche der U12) in der gleichen Kinderarzt-Praxis vorstellen zu dürfen, seid Ihr dort als Familie bekannt – und Euer Kind profitiert davon, dass ihm sowohl die Praxis als die dort arbeitenden Menschen inklusive des Arztes/der Ärzte vertraut. Umgekehrt kennt der Arzt Euer Kind von klein auf, und In der Praxis sind alle wichtigen Informationen zu Eurem Kind erfasst und gespeichert wie bei Eurem eigenen Hausarzt.
- Auch wenn es ein trauriger Aspekt ist, so muss er doch kurz erwähnt werden: Leider werden in Deutschland Kinder aller Altersstufen misshandelt. Wenn ein Kind sichtbare Blessuren hat, die von solchen Grausamkeiten erzählen, wird das eingeschaltete Jugendamt auch überprüfen, ob der kleine Mensch im Zuge der U-Untersuchungen regelmäßig von einem Kinderarzt untersucht wurde. Es gab auch schon Erziehungsberechtigte, die mit diesen Untersuchungen bewusst auf häusliche Gewalt und Missstände hinweisen wollten. Anders herum wollten manche Eltern Missstände vertuschen, indem sie die U-Untersuchungen verweigerten.
- Mit dem letzten Argument für das achtsame Wahrnehmen der vorgeschlagenen Vorsorge-Untersuchungen möchte ich Euch auf einen Punkt aufmerksam machen, der in der Zukunft liegt: Das gelbe Kinderuntersuchungsheft enthält vorne im Umschlag eine heraustrennbare Teilnahmekarte, auf der die Kinderarztpraxis den Termin eintragen und per Stempel und Unterschrift des Arztes die Wahrnehmung der U-Untersuchung bestätigen soll, ohne dass vertrauliche Informationen zum Kind weitergegeben werden müssen. Was hat es damit auf sich? Wenn Ihr später einen Krippen-, Kita- oder Kindergartenplatz buchen möchtet, kann es sein, dass Ihr für die Aufnahme in solche Einrichtungen genau diese Karte als lückenlosen Nachweis für die regelmäßigen Arztbesuche vorzeigen müsst. Behörden, Kindertagesstätten, Jugendämter und sogar Schulen bestehen mittlerweile ebenso darauf (wie neuerdings auch bestimmte Impfungen verlangt werden, um andere Kinder und das Personal vor Ansteckung zu schützen). Wer diesen Nachweis nicht erbringen kann, muss damit rechnen, abgelehnt zu werden oder keine Wahlmöglichkeit zu haben.
Noch Fragen? Hier die FAQs
Was ist, wenn unser Kind die „Mitarbeit“ bei den U-Untersuchungen verweigert?
Cool bleiben! Das ist zwar leichter gesagt als getan, aber bei den Kinderärzten arbeiten Profis, die Euch unterstützend zur Seite stehen. Notfalls wird ein neuer Termin vereinbart.
Termin zur Vorsorgeuntersuchung vom Baby verpasst – was nun?
Ein Blick auf die Übersicht verrät Euch, dass eigentlich längst eine U-Untersuchung fällig gewesen wäre? Nun, das kommt in den organisiertesten Familien vor!
Solltet Ihr in einem der Bundesländer leben, wo die U-Untersuchungen Pflicht sind, dann wundert Euch nicht, wenn Ihr zunächst vom behandelnden Kinderarzt auf das Versäumnis aufmerksam gemacht werdet. Solltet Ihr diese Erinnerung ignorieren, werdet Ihr von der nächsten Instanz angemahnt (zum Beispiel Jugendamt oder Gesundheitsamt). Das ist dann schon recht unangenehm. Für alle ohne Erinnerung gilt: Ruft einfach beim Kinderarzt an und sprecht Euch ab bzw. vereinbart einen Termin.
Das gelbe U-Heft verloren oder nicht auffindbar?
Das ist zwar nicht angenehm, aber letztlich kein Grund zur Panik! Auch in diesem Fall gilt: Ruft beim Kinderarzt an und erklärt es ganz offen. Die anstehenden U-Untersuchungen werden trotzdem durchgeführt. Ach ja, in den ersten Lebensmonaten Eures Kindes habt Ihr ja noch die Entschuldigung „Konzentrations-schwäche wegen Schlafmangels“. In den meisten Fällen finden sich U-Heft und Impfpass wieder ein. Oftmals sind sie in einer selten genutzten Tasche, hinter einen Schrank gerutscht, aus der Kommoden-Schublade nach hinten gerutscht – oder schlicht beim Kinderarzt vergessen worden.
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