Eine private Haftpflichtversicherung zählt zu den Versicherungen, die jeder Mensch haben sollte. Denn tatsächlich deckt die Haftpflicht Fälle ab, in denen Du sonst mit Deinem Privatvermögen haften müsstest. Wenn die Summe, um die es geht, einen gewissen Betrag überschreitet, kann Dich das sehr lange in Schulden stürzen. Aber was ist eigentlich mit der Haftpflicht für Kinder? Müssen diese selbst versichert werden und wenn ja, ab wann? Antworten findest Du hier.
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Ist mein Kind über mich haftpflichtversichert?
Es gibt Familienhaftpflicht-Tarife, bei denen Kinder mit versichert sind. Das bedeutet, dass Deine Versicherung für einen Schaden, den Dein Kind absichtlich oder unabsichtlich verursacht, aufkommt. Solche Tarife gibt es sehr günstig, teils ab 2,95€ pro Monat. Allerdings ist wichtig zu wissen, dass nicht alle Versicherer auch für sogenannte deliktunfähige Kinder aufkommen.
Deliktunfähige Kinder
Denn Kinder bis 7 Jahre sind nach deutschem Recht weder schuldfähig noch haftbar. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Kinder in diesem Alter die Folgen ihres Handelns noch nicht oder nicht zureichend abschätzen können und darum nicht dafür verantwortlich gemacht werden können. Wenn Dein 3-jähriger also einen Stein wirft und dabei versehentlich etwas zu Bruch geht, hat derjenige, der den Schaden hat, eben Pech gehabt. Theoretisch zumindest. Denn in der Praxis ist so eine Situation höchst unangenehm und kommt häufig bei Freunden und Bekannten vor, die man erst recht nicht so einfach mit einem kaputten Fenster zurück lassen möchte.
Darum bieten viele Haftpflichtversicherungen an, deliktunfähige Kinder mit abzudecken. Das bedeutet, sie kommen beispielsweise auch für den Schaden eines 3-jährigen auf, der noch nicht deliktfähig, noch nicht “haftbar” ist. In der Praxis, und da spreche ich aus Erfahrung, überlässt die Versicherung dann häufig Dir die Entscheidung, ob Du den Schaden einreichen möchtest oder nicht – oder in der Rechtssprache ausgedrückt, ob Du “ein berechtigtes Interesse” daran hast, dass der Schaden beglichen wird oder nicht.
Kinder im fließenden Straßenverkehr
Weiterhin sind Kinder im fließenden Straßenverkehr, also in Verbindung mit fahrenden Autos, nicht haftbar. In diesem Alter ist es für Kinder weiterhin schwer, sich bewegende Fahrzeuge und ihre eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen.
Anders sieht es aus beim sogenannten ruhenden Verkehr, also wenn ein Auto zum Beispiel parkt und beschädigt wird. Hier sind Kinder auch ab 7 Jahren haftbar.
Voll haftbar ab 10 Jahren?
Mit dem 10. Geburtstag können Kinder dann für Schäden, die sie verursachen, auf jeden Fall haftbar sein. Bis zur Volljährigkeit gelten sie nun als “beschränkt deliktfähig”. Das bedeutet, dass im Einzelfall geprüft werden muss, ob ein Kind die folgen seines Handelns schon überblicken konnte oder nicht. Spätestens zum 7. Geburtstag solltest Du sie darum bei Dir in der Familienhaftpflicht mit versichern. Die meisten tun das aber schon weitaus früher – häufig sogar mit der Geburt.
Sind Eltern für deliktunfähige Kinder haftbar?
Sicherlich kennst Du das Schild “Eltern haften für ihre Kinder”. Dieser Satz ist nur bedingt haltbar, Schild hin oder her. Eltern können nur dann für Schäden, die ihre Kinder verursachen, haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Weil Erziehung und Beaufsichtigung von heranwachsenden Kindern aber etwas sehr Individuelles und schwer zu Beurteilendes ist, kann man nicht allgemein definieren, was das heißt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gesteht Eltern durchaus zu, dass sie ihre Kinder auch zu selbstständigem Handeln, also ohne permanente Aufsicht und Anleitung, erziehen. Aufsichtspflicht bedeutet also nicht, dass wir unser Kind rund um die Uhr im Auge haben müssen, sondern dass wir alters- und entwicklungsgemäß auch Freiräume lassen, in denen sie eben nicht beaufsichtigt werden.
Sobald übrigens feststeht, dass ein Elternteil die Aufsichtspflicht verletzt hat, ist dieses Elternteil für den Schaden, den das Kind verursacht hat, haftbar. Damit springt die private Haftpflichtversicherung ein und begleicht den Schaden. Du bist also mit einer Privathaftpflicht fast immer auf der sicheren Seite. Trotzdem kann das Verfahren nervenaufreibend und kräftezehrend sein. Vor allem, wenn Freunde oder gute Bekannte involviert sind, ist das sehr unangenehm.
Wenn Du so eine Diskussion gar nicht erst aufkommen lassen möchtest, achte darauf, dass Dein Versicherungsvertrag eine Klausel für “Schäden durch deliktunfähige Kinder” enthält. Auf diese Weise lassen sich die meisten unangenehmen Situationen auch ohne langwierige Verfahren lösen.
Wie lange sind Kinder bei ihren Eltern haftpflichtversichert?
Grundsätzlich sind minderjährige Kinder, also bis zum 18. Geburtstag, in einer Familienhaftpflicht mitversichert. Das gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder und sogar Enkelkinder, wenn diese bei den Großeltern leben.
Auch über den 18. Geburtstag hinaus können unverheiratete Kinder in der Versicherung bleiben, wenn sie
- noch in der Schulausbildung sind
- eine erste Berufsausbildung machen
- ein erstes Studium beginnen
- wenn sie sich in der Wartezeit für ein erstes Studium oder eine erste Berufsausbildung befinden
- Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr, freiwilliges ökologisches Jahr oder freiwilligen Wehrdienst leisten
Sobald ein Kind das Studium oder die Berufsausbildung wechselt, eine Arbeitsstelle oder das Referendariat beginnt, müssen sie sich selbst versichern.
Fazit: Darauf achten bei der Haftpflichtversicherung für Kinder
Wichtig, wenn Du Kinder hast ist also, dass Du rechtzeitig, spätestens aber zum 7. Geburtstag Deines Kindes in einen Familientarif bei der Haftpflichtversicherung wechselst. Denn nur ein Kind dort angegeben wurde, ist es auch versichert. Auch das andere Elternteil des Kindes kann in der Familienhaftpflicht versichert werden, wenn ihr zusammen lebt. Das ist meist günstiger als zwei Einzelversicherungen.
Wenn Du auch deliktunfähige Kinder unter 7 Jahren haftpflichtversichert wissen möchtest, achte auf die Klausel “Schäden durch deliktunfähige Kinder”.
Achte auch auf die abgedeckte Schadenshöhe. Vor allem bei Personenschäden gehen die Forderungen oft in den mehrstelligen Millionenbereich, wenn von einer lebenslangen Beeinträchtigung auszugehen ist. Damit möchtest Du sicherlich nicht mit Deinem Privatvermögen (Haus, Wertpapiere, etc.) haften.
Am besten, Du vergleichst ein paar der Tarife großer Versicherungsgesellschaften online oder suchst einen unabhängigen (!) Finanz- und Versicherungsberater auf. Diese verdienen zwar natürlich auch ihr Geld durch Verkaufsprovisionen, haben allerdings ein großes Portfolio an Angeboten und können Dich so viel ehrlicher beraten.
Wenn Dein Kind volljährig wird, heiratet oder aus anderen Gründen aus der Familien-Haftpflichtversicherung herausfallen könnte, bitte vergiss nicht, dass ihr euch um eine eigene Versicherung kümmern müsst. Auch mit Volljährigkeit wissen und können unsere Kinder nicht alles und wir müssen ihnen so wichtige Dinge wie eine Haftpflichtversicherung auf jeden Fall ans Herz legen.
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